Verkehr

E-Scooter: Das Chaos beenden, nicht das Chaos verschlimmern

Petition richtet sich an
Bundesverkehrsminister und die Länderregierungen im Bundesrat
1.875 Unterstützende 1.804 in Deutschland
6% von 30.000 für Quorum
1.875 Unterstützende 1.804 in Deutschland
6% von 30.000 für Quorum
  1. Gestartet 20.08.2024
  2. Sammlung noch > 2 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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Millionen Menschen in Deutschland leiden unter Leih-E-Scootern. Sie blockieren Gehwege, Plätze, Haltestellen und Parkwege. Sie werden oft regelwidrig und rücksichtslos gefahren: auf Gehwegen schnell und dicht an Gehenden vorbei, betrunken, zu zweit oder zu dritt, dicht an Haustüren und Ecken. Auch auf Radwegen und Fahrbahnen werden Grundregeln oft missachtet: gerade Linien halten, Rechtsfahren, korrekt abbiegen und mehr.
Am stärksten gefährdet sind Kinder, Menschen im hohen Alter und Menschen mit Behinderungen – vor allem blinde Menschen, die stehende E-Scooter oft mit dem Stock nicht erfassen und dann über sie stolpern. Kurz: Leih-E-Scooter sind mehr Mobilitätshindernisse als Mobilitätsförderer. Sie bieten neue Optionen für Wenige, aber beeinträchtigen viele Menschen.

Bundes-Verkehrsminister Volker Wissing hat im Juli 2024 einen Referentenentwurf mit Neuregelungen für Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) vorgelegt. Diese Novelle würde aber nicht das Chaos beenden, sondern noch verschlimmern:

  • Auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und auf Busspuren, die zum Radfahren freigegeben sind, sollen künftig auch E-Scooter legal fahren dürfen.
  • Beim Überholen von Gehenden auf gleicher Fläche müssen bisher alle Kraftfahrzeuge einen Abstand von mindestens 1,5 Metern halten. Hiervon sollen E-Scooter künftig ausgenommen sein.
  • An Ampeln mit Rechtsabbiegepfeilen für Fahrräder sollen künftig auch E-Scooter bei Rot durchfahren und abbiegen dürfen.
  • Das Recht, E-Scooter auf dem Gehweg abzustellen, soll in der Straßenverkehrsordnung verfestigt werden.
  • Das Bußgeld für das Fahren auf nicht freigegebenen Gehwegen soll gering von 15 auf 25 Euro steigen. Angesichts der niedrigen Kontrolldichte wäre das aber so wirkungslos wie das jetzige Bußgeld

Kurz: Würde Wissings Entwurf umgesetzt, würden Gefahren und Behinderungen durch E-Scooter weiter wachsen. Der Verkehrsminister will nicht aufräumen, sondern droht das Chaos zu verewigen.

Wir fordern mit dieser Petition das Gegenteil: Nicht die große Mehrheit der Gehenden soll sich den E-Scootern anpassen, sondern die E-Scooter-Verleiher und ihre Kundschaft zu Fuß. Dazu fordern wir:

  1. Auf Gehwegen und Fußgängerzonen dürfen E-Scooter grundsätzlich nicht fahren.
  2. Auf Gehwegen dürfen Leih-E-Scooter nur auf markierten, von der Städten definierten Flächen abgestellt werden. Diese Flächen dürfen den Fußverkehr nicht beeinträchtigen und müssen am Fahrbahnrand oder am Radweg liegen, so dass sie direkt von dort erreicht werden können. Die Kosten für die Herstellung und Pflege können die Städte den Verleihern in Rechnung stellen.
  3. Das Abstandsgebot von 1,5 Metern beim Überholen von Gehenden muss für E-Scooter erhalten bleiben. Der Minister will diese Regel streichen. Diese Petition fordert das Gegenteil: Dem Sicherheitsempfinden von Gehenden muss Rechnung getragen werden. Dafür braucht es weiterhin für E-Scooter und künftig auch für Fahrräder einen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern beim Überholen.
  4. Illegales Gehweg-Fahren mit E-Scootern sollte so viel kosten wie für andere Kraftfahrzeuge auch, also mindestens 55 Euro. Sollte dies nicht wirken, sind Bußgeldsätze bis zu den in Frankreich geltenden von bis zu 135 Euro einzuführen.
  5. E-Scooter-Verleiher müssen für Schäden haften, die Dritten durch gefährliches Fahren und Abstellen entstehen. Sie können selbstverständlich das Geld von ihren Kunden verlangen, die Regeln gebrochen haben. 

Für die jetzt von Verkehrsminister Wissing vorgesehene Novellierung müssten die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, die Straßenverkehrsordnung und die Bußgeldkatalog-Verordnung geändert werden. Wenn dies ohnehin vorgesehen ist, dann kann und muss es mit dem Ziel geschehen, mehr Sicherheit und bessere Mobilität zu schaffen. Dies ist im Interesse aller, die zu Fuß unterwegs sind, und besonders im Interesse vulnerabler Gruppen, deren Verkehrsraum durch Leih-E-Scooter besonders belastet wird.
Änderungen der genannten Verordnungen muss der Bundesrat zustimmen. Wir fordern daher die Landesregierungen auf, dem Bundesverkehrsminister die Zustimmung zu behindernden und gefährdenden Regeln zu verweigern und sich stattdessen für Änderungen einzusetzen, die die Sicherheit und Beweglichkeit der Menschen zu Fuß verbessern.

Begründung

Zum Entwurf von Verkehrsminister Wissing haben sich zahlreiche Organisationen skeptisch geäußert, unter anderem zwei Polizeigewerkschaften, der Städtetag sowie der Städte- und Gemeindebund, die Seniorenvertretungen von Berlin und Nordrhein-Westfalen und Organisationen von Menschen mit Seh- und Gehbehinderungen. Sollte Wissing seinen Entwurf trotzdem dem Bundesrat zur Abstimmung vorlegen, können die Landesregierungen ihm noch in die Parade fahren. Wir fordern sie auf, dem Bundesverkehrsminister die Zustimmung zu behindernden und gefährdenden Regeln zu verweigern und sich stattdessen für Änderungen einzusetzen, die die Sicherheit und Beweglichkeit der Menschen zu Fuß verbessern.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, FUSS e.V. aus Berlin
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Diese Petition macht keinen Sinn. Wir leisten uns 50.000.000 Pkw und gerade mal 1.000.000 E-Tretroller, davon nur 250.000 im Sharing. Es ist ein platzsparendes Verkehrsmittel, welches jetzt schon seinen Beitrag zur Mobilitätswende leistet. Für platzsparende und nachhaltige Mobilität muss in Städten Platz geschaffen werden, diesen müssen wir dem motorisierten Individualverkehr entziehen. Dann ist auch genug Platz für Fahrräder, E-Tretroller UND Fußgänger in den Städten.

Die Gesetzesänderungen versucht doch nur, die rechtlichen Regelungen zwischen eScootern und Fahrrädern anzugleichen. Schilder wie "Verbot für Radfahrer", "Radfahrer frei" an linken Radwegen und am Ende von Einbahnstraßen gelten für eScooter, aber "Radfahrer frei" unter dem Gehwegschild oder Fußgänegerzonen nicht. Fahrradampeln gelten, aber die Erlaubnis rechts abzubiegen wieder nicht.

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