17.11.2014, 15:05
Petitionsausschuss Sachsen erklärt unsere Petition im Juli 2014 für erledigt
Sehr geehrte Damen und Herren,
über den Verband der Wasserkraftbetreiber Sachsen und Sachsen-Anhalt e.V. habe ich auf dessen Nachfrage erfahren, dass die Petition im Juli 2014 für erledigt erklärt wurde. Weder ich noch der Wasserkraftverband wurden darüber informiert.
Die Gründe der Entscheidung des Petitionsausschusses lassen den Schluss zu, dass eine wirkliche Befassung mit den Problemlagen der Wasserkraftbetreiber in Sachsen nicht stattgefunden hat.
So wird unterstellt, dass in den letzten Jahren quasi eine automatische Vergütungserhöhung nach dem EEG auf 12,7 ct/kWh stattgefunden hätte und dadurch ein Abschöpfung von bis zu 25 % der Erträge gerechtfertigt wäre.
Die Beseitigung eingetretener Hochwasserschäden würde durch die Wiederaufbauhilfe gefördert und für die Zeit des Stillstandes der Anlagen fiele keine Abgabe an.
Ich bin ehrlich enttäuscht, dass das Petitionsrecht in Sachsen auf diesem Niveau rangiert. Ich kann der Begründung der erledigten Petition keine verantwortungsvolle Befassung mit meinem Anliegen entnehmen. Das Petitionsrecht als Grundrecht wird zum Schleifchen politisch verpackter Entscheidungen.
Auf der Jahrestagung des Wasserkraftverbandes am 14.11.2014 wurde durch Vertreter der CDU in Sachsen jedoch angekündigt, die Wasserkraftabgabe zu überprüfen und ich verbinde die Hoffnung damit, dass endlich die existenzbedrohende Auswirkung der Abgabe für die Wasserkraftbetreiber auch in Sachsen erkannt werden wird.
Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Johann Ruhland
Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.