13.05.2018, 13:57
Hallo,
hier habe ich noch einige Antworten auf Fragen, die mir sehr oft gestellt wurden.
Auch nachzulesen unter den FAQ´s bei openpetition.de
Was passiert, wenn Nicht-Volljährige unterschreiben?
Das Petitionsrecht im Grundgesetz (Art. 17) schließt alle in Deutschland lebenden, also auch Minderjährige, mit ein.
Vorausgesetzt werden sollte, dass Nicht-Volljährige den Inhalt einer Petition verstehen können und aus eigenem Entschluss heraus ihre Willensbekundung abgeben.
Kann ich für andere von meinem Internetzugang aus unterschreiben?
Eine Unterstützungserklärung ist nicht an den exklusiven Zugang zu einem Internet-Rechner gebunden. Das Einverständnis der Person vorausgesetzt, können Sie in deren Namen eine Petition unterschreiben.
Ein Missbrauch dieser Möglichkeit ist nicht ganz auszuschließen. Wer allerdings auf diese Weise die Persönlichkeitsrechte anderer verletzt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Manipulationsversuche können von uns oder dem Petenten zur Anzeige gebracht werden.
Gruß