28.01.2018, 21:56
Sehr geehrte Frau König,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29. Oktober 2017, dem allerdings eine von Ihnen erwähnte Unterschriftenliste nicht beilag. Herr Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Sie wenden sich gegen die beabsichtigte Bebauung zwischen den Anwesen der Emil-Gött-Straße und der Parkstraße. Ich kann Ihr Anliegen und Ihre Argumentation sehr gut verstehen, möchte diese aber noch um weitere Aspekte ergänzen.
Es ist bekannt, dass die Wohnbauten, aber auch die zugehörigen Nutzgärten und die historische Garagenzeile eine Sachgesamtheit nach Denkmalschutz darstellt. Deshalb wurde eine mögliche Bebauung in enger Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt entwickelt. Auch der ökologische Wert der Gärten wird gesehen, das Vorkommen geschützter Arten wurde gutachterlich untersucht.
Andererseits ist Ihnen sicher auch der große Mangel an Wohnungen in Karlsruhe bekannt und es ist Aufgabe der Stadtverwaltung auch in Zusammenarbeit mit den Wohnungsbaugesellschaften neuen Wohnraum zu schaffen. Hierbei werden alle in Frage kommenden Möglichkeiten geprüft. Die Aufstockung bestehender Häuser gehört hierzu genauso wie die Umnutzung nicht mehr benötigter Kasernen etc. Ein Vorkaufsrecht kann jedoch nur ausgeübt werden, wenn Grundstücke auch zum Verkauf anstehen.
Die Gebietskategorie „urbane Gebiete“ kommt hier nicht zum Einsatz. Eine so hohe Verdichtung wäre in diesem Umfeld nicht angemessen.
Es ist Aufgabe des Gemeinderats in Ausübung mit seiner Planungshoheit, über den Erlass der Bebauungspläne zu entscheiden. Dabei hat er die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Das Bebauungsplanverfahren, das derzeit durchgeführt wird, dient dazu, diese Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind, zu ermitteln und zu bewerten.
Dem Gemeinderat wird dieses Abwägungsmaterial für seine Entscheidung vorgelegt. Im Zuge dessen wird die Stadtverwaltung mit der Vorlage zum Gemeinderatsbeschluss auch Ihre Argumente dem Gemeinderat zugänglich machen.
Die ersten Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange ist inzwischen abgeschlossen. Das hierbei eingegangene Abwägungsmaterial wird zurzeit aufgearbeitet und demnächst dem Gemeinderat zur Entscheidung über die öffentliche Auslegung vorgelegt.
Der Bebauungsplanentwurf liegt dann noch einmal für einen Monat beim Stadtplanungsamt öffentlich aus. Im Zuge dessen können Sie die Planunterlagen mit Begründung und die Gutachten beim Stadtplanungsamt oder über das Internet einsehen und zu der Planung noch einmal Stellung nehmen. Über die Termine des Gemeinderats mit seiner Tagesordnung und die Fristen für die öffentliche Auslegung können Sie sich über das Amtsblatt der Stadt Karlsruhe, die StadtZeitung (Teil des Kuriers) oder auch über die Bebauungsplanseite auf der Homepage der Stadt Karlsruhe (www.karlsruhe.de/bebauungsplanung) informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Obert
Bürgermeister