28.01.2018, 21:55
Hallo Frau König
Das liegt an der Größe des Grundstücks und an der Lage (Innenentwicklung)
Es wird keine Umweltprüfung nach Paragraf 2 Absatz 4 Baugesetzbuch durchgeführt."
ist ein Gutachten mit einer Beobachtung des Geländes über ein Jahr.
Es gilt hier :
"Der neu eingeführte § 13a Bebauungspläne der Innenentwicklung und damit die Möglichkeit für ein beschleunigtes Bebauungsplanverfahren gilt nur für folgende Fälle:
• für zulässige Grundflächen unter 20.000 m² ,
• für zulässige Grundflächen zwischen 20.000 und 70.000 m², wenn keine erheblichen Umweltauswirkungen zu befürchten sind. Hier hat eine Vorprüfung des Einzelfalls zu erfolgen ".
Selbstverständlich muss aber trotzdem im vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Umwelt dort (versiegelt, Gartengelände ...) beschrieben und bewertet werden und entsprechende Ersatzmaßnahmen für Ausgleich sorgen. Eidechsen z.B. stehen unter Schutz und müssen gefangen und verlagert werden.
Der Denkmalschutz ist insolviert, es werden einige Garagen erhalten.
"Schall" gibt es im Baurecht nicht -- es geht nur um Lärm, der ist messbar und hat gewisse Grenzwerte.
Ebenso gibt es keine dauerhafte Erschütterungen (woher?) sondern sicher nur Einschränkungen in der Bauzeit
Da der vorhabenbezogen Bebauungsplan noch nicht eingereicht ist kann ich Ihnen wenig Details weiter sagen.
Auch ein Termin, wann das Verfahren beginnen soll ist mir nicht bekannt.
PS: Baurecht schützt die Eigentümer der Nachbargrundstücke. Mieter haben leider deutlich weniger Rechte.
mit freundlichen Grüßen
Michael Zeh