03.05.2016, 12:17
Dürfen Nicht-Volljährige unterschreiben?
"Das Petitionsrecht im Grundgesetz (Art. 17) schließt alle in Deutschland lebenden also auch Minderjährige mit ein. Vorausgesetzt werden sollte, dass Nicht-Volljährige den Inhalt einer Petition verstehen können und aus eigenem Entschluss heraus ihre Willensbekundung abgeben." (Auszug aus Nutzungsbedingungen OpenPetition)
Diskutieren Sie mit Ihren Kindern und jugendlichen Erwachsenen. Sie können die Zukunft unserer Kulturlandschaft und des Theaters Hagen maßgeblich mitgestalten.
Und noch etwas äußerst Positives: wir bewegen uns in Riesenschritten auf die 6000 zu!
Herzlichst. Christoph Rösner