15.06.2023, 14:40
13. Jugendamt Rheinbach verweigert die Erstkommunion meines Kindes mit ihrer leiblichen Familie, Taufpaten etc und verstößt damit ganz eindeutig gegen das deutsche Grundgesetz: Freiheit der Religionsübung - sogar das Christentum wird vom Jugendamt Rheinbach (Sachbearbeiterin, Jugendamtsleiter) abgelehnt. Die zahlreichen entsetzten diesbzgl Anschreiben vieler Bürger aus Rheinbach sowie der näheren und weiteren Umgebung an den Bürgermeister Herrn Banken werden ignoriert.
14. Alle langjährigen Bezugspersonen Mutter, Grosseltern, Taufpaten, langjährige gleichaltrige Freundinnen werden meiner Tochter entfremdet. Umgänge willkürlich vom Jugendamt Rheinbach grundlos verweigert.
15. Die Verfahrensbeiständin aus Rheinbach hat mittlerweile das grosse Unrecht erkannt, was meiner Tochter und mir angetan wird, sie setzt sich sehr für die Erstkommunion meiner Tochter ein und fordert die Rückführung meines Kindes nach Hause. Sie wird daraufhin massiv vom Jugendamt Rheinbach genötigt ihr Amt als Verfahrensbeiständin in unserem Verfahren niederzulegen. Frau Staab hat ihr Amt daraufhin niedergelegt.
16. Alle Gespräche mit Fachexperten der Uniklinik, Kinderärzte, Kinderschutzbund, etc und sogar eidesstattliche Zeugenberichte zur Verständigung/Erarbeiten einer guten Lösung/Moderation werden vom Jugendamt Rheinbach seit der rechtswidrigen Inobhutnahme bis heute (seit 3 Jahren) verweigert, mit der Begründung, dass dann sofort die Rechtswidrigkeit der Inobhutnahmen in Rheinbach offenbar werden und dann die Stadt Rheinbach kein Geld mehr mit rechtswidrigen Inobhutnahmen verdienen kann. Die Sachbearbeiterin schieb "Gespräche mit Fachexperten seien nicht zielführend". Stattdessen setzt das Jugendamt Rheinbach mit vorsätzlichen einseitig falschen Behauptungen (Lügen) bei den Familiengerichten die rechtswidrige Inobhutnahme/teure Fremdunterbringung ungehindert fort.
17. Die Stadt Rheinbach (Jugendamt) nötigt mich aktuell mit Androhung von sofortiger GehaltsKontopfändung, mich an den Kosten der rechtswidrigen Inobhutnahme/teuren Fremdunterbringung (Kosten mittlerweile insgesamt über 250.000 € für den Steuerzahler und die alleinerziehende Mutter) ab sofort im größeren Maße zu beteiligen.
Während das Kinderzimmer bei uns in unserem schönen Zuhause seit 3 Jahren leer steht und meine kleine Tochter körperlich, emotional, sozial und seelisch in einem weit entfernten Kinderheim/Pflegestelle von staatlicher Willkür zugrunde gerichtet wird.