22.06.2022, 23:30
Ich habe die Petitionsbegründung noch klarer gemacht.
Neue Begründung:
1. Inobhutnahme des Kindes: Ohne Gefahr im Verzug und ohne objektive Sachaufklärung s.Schreiben des Jugendamt Rheinbach aufgrund von falschen, ungeprüften Unterstellungen.
2. Umgangsboykott für 1/2 Jahr s. Schreiben des Jugendamt im Mai 2021 mit rechtsmissbräuchlichen Inszenierungen durch das Jugendamt auf einem öffentlichen Spielplatz vor vielen Zeugen.
Gezielte Einschüchterungsmethoden von Mutter und Kind durch das Jugendamt Rheinbach.
3. Mutter-Kind-Entfremdung durch willkürliche Umgangsreduzierung auf 2 h pro Monat durch das Jugendamt seit Okt 2021 mit 57 j alleinstehenden Mann, der mit Kind allein auf Toilette geht
4. Bewusst falsche Stellungnahmen mit vorsätzlicher Verleumdung durch das Jugendamt Rheinbach z.B Schreiben Nov 2021 und Feb 2022 im Gutachten und Manipulation des Kindes durch das Jugendamt beim Gutachten, mit dem Ziel, dauerhaft mein Kind wegzunehmen.
5. Verbot an Grosseltern, Familie, Freunde seit 2 Jahren das Kind zu besuchenbesuchen, Briefe zu schreiben oder zu telefonieren durch das Jugendamt.
6. Kosten Kinderheim: 6000 € / Monat
Bisherige Kosten der Inobhutnahme: ca 150.000 € (Steuergelder)
Bis 18 Jj: Insgesamt 900.000 €
(rechtsmissbräuchlicher Boykott der Rückführung des Kindes durch das Jugendamt).
7. Das 6j Kind wird mit der Begründung " das Kind dürfe nicht mehr im Mittelpunkt stehen " in ein Kinderheim verschleppt, eingeschüchtert und verängstigt. Dem Kind wurden alle Bezugspersonen und die vertraute Umgebung und alle Förderung weggenommen. Das Kind ist völlig traumatisiert durch die Wegnahme aller liebevollen Bezugspersonen.
Beweis: Schreiben des Jugendamt vom 21.3.2021 und 6.12.2021, Schreiben des Kinderheims von Februar 2022.
8. Datenschutzverletzung am 26.4.2022 durch Schreiben des Jugendamt an meinen Arbeitgeber mit Drohung, Diskriminierung, mit dem Ziel der Gehaltspfändung, Ich solle das Kinderheim bezahlen, obwohl meine kleine Tochter ein schönes Zuhause hat.
9. Boykott von adäquater Bildung und sozialer Teilhabe durch das Jugendamt.
10. Verbot zur Teilnahme an christlichen Gottesdiensten/Kindergottesdienst und Religionsausübung des christlichen Glsubens durch das Jugendamt Rheinbach.
In Rheinbach werden durch Mitarbeiter des Jugendamts (Vorgesetzter Herr Bürgermeister Banken) folgende Gesetze verletzt:
1. Das Deutsche Grundgesetz Artikel 6
2. Das Deutsche Grundgesetz Artikel 4
3. Die Deutschen Datenschutzgesetze
4. Die UN-KINDERRECHTSKONVENTION, die seit 30 Jahren für Deutschland gilt
5. Die Europäischen Kinderrechte/Menschenrechte, die auch für Deutschland gelten.
In der Folge werden durch das Jugendamt Rheinbach Kinder und ihre Familien zerstört.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1 (1 in Rheinbach)