20.04.2023, 11:46
Quelle eingefügt:
www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/studie-der-universitaet-dresden-hausaufgaben-bringen-nichts-a-532362.html
Neue Begründung:
1. Zahlreiche Studien zeigen auf, dass Hausaufgaben nicht den gewünschten Lern- – und Einübungseffekt bewirken. Trotz des nachweislich geringen Effekts auf das Lernen, sind diese lernineffizienten Hausaufgaben nach wie vor gängige Praxis. Das, was für Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler, Eltern ein Erfahrungswert ist, ist mit diesen Studien wissenschaftlich belegt. ( www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/studie-der-universitaet-dresden-hausaufgaben-bringen-nichts-a-532362.html)belegt. (www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/studie-der-universitaet-dresden-hausaufgaben-bringen-nichts-a-532362.html)
2. Auch sehen wir im Abschaffen der Hausaufgaben einen wichtigen Baustein hinsichtlich der dringend herzustellenden Chancengleichheit. Schülerinnen und Schüler, die auch in Form von bezahlter Nachhilfe intensiv zu Hause auf den Unterricht vorbereitet und in ihrem Lernen begleitet werden, sind deutlich im Vorteil gegenüber anderen Schülerinnen und Schülern, deren Eltern sie nicht unterstützen können.
3. Insbesondere verwehren wir uns dagegen, dass meist die Mütter als Hilfslehrerinnen der Nation ohne Bezahlung und ohne jegliche Wertschätzung Verantwortung für den schulischen Erfolg der Schülerinnen und Schüler übernehmen müssen und mit der häuslichen „Nachhilfe“ regelmäßig die wertvolle Freizeit der Schülerinnen und Schüler sowie der Familie verbringen. Schulische Bildung ist Aufgabe der Schule und gehört auch dorthin.
Mit freundlichen Grüßen
Initiator:innen:
Adelheid Rupp, Landessprecherin DIE LINKE. Bayern
Kathrin Flach Gomez, Landessprecherin DIE LINKE. Bayern
Michaela Dietrich, Bundes- und Landesvorsitzende mut
Sebastian Felsner, Mitglied des Bildungsforums mut
Martin Bauhof, Geschäftsführer DIE LINKE. Bayern
Achim „Waseem“ Seger, Landesvorstand die Urbane Bayern
Nicole Gohlke, MdB, stellv. Fraktionsvorsitzende DIE LINKE. im Bundestag
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5 (5 in Bayern)