10.04.2021, 20:03
Liebe Unterstützer*innen,
der Landrat verkündet großspurig, dass eine vertragliche Begrenzung auf 5 WKAs geschafft sei. Dies ist Augenwischerei und Volksverdummung.
Hierzu ist der fundierte Leserbrief von Herrn Dr. Rossmann aus Ebersberg, der diese Woche in der Ebersberger Zeitung veröffentlicht wurde, sehr aufschlußreich.
UNBEDINGT LESENSWERT:
Zwei fragwürdige Verträge als Grundlage für Windkraftanlagen im Forst!
„Windpark: Weg für Bürgerbeteiligung frei“ vom 30.3.2021
Laut Herrn Niedergesäß sei die Entscheidung des Bürgerentscheids am 16. Mai ganz klar: „Ja“ ich will 5 Windräder im Ebersberger Forst und bin für den Umweltschutz oder „Nein“ ich will keine WKA und bin gegen den Umweltschutz. Soweit ein ehrbarer und nachvollziehbarer Ansatz um unseren Planeten zu schützen und für unsere Kinder lebenswert zu erhalten. Aber: Die volle Wahrheit und Konsequenzen daraus werden von den Verantwortlichen nur zu gerne verschwiegen!
Wie man dem Kreistagsprotokoll vom 26.10.2020 klar entnehmen kann ist der bisherige Vertragsentwurf zwischen den Bayerischen Staatsforsten und dem Landkreis lediglich eine nicht dingliche Zusicherung und bietet somit keinerlei Rechtssicherheit. Laut Stellungnahmen der unteren Naturschutzbehörde und des Bauamts muss für die Errichtung der fünf WKAs die LSG-VO (Landschaftsschutzgebiet-Verordnung) aufgehoben werden: „...scheidet eine Zonierung unter Aufrechterhaltung der betroffenen bisherigen Schutzzwecke – also innerhalb des bisherigen Bestands der LSG-VO – aus.“ „Die Aufhebung der LSG-VO hätte wiederum zur Folge, dass der Forst seinen gesamten Schutzstatus, sein bisheriges „Schutzschild“, verlieren würde mit der Folge, dass neben der gewünschten Zulassung von WKA auch andere waldnutzungsfremde Projekte, insbesondere Infrastrukturmaßnahmen, kaum mehr verhindert werden könnten.“ Bei einem „Ja“ muss zunächst die bestehende LSG-VO aufgehoben werden und die Angebotsplanung startet. De facto ist damit aber keine Beschränkung auf fünf WKA verbunden. Die unbegrenzte Planung weiterer WKA kann sogar eingeklagt werden! Völlig unklar ist, ob nach Aufhebung der LSG-VO, für den Bereich außerhalb des Windparks weiterhin Schutzziele für eine neue LSG-VO bestehen können. Außerdem ist es gängige Praxis die Erlaubnis zum Bau weiterer WKA von vorneherein mit aufzunehmen. Geplant ist im Landkreis mindestens 33 WKA zu errichten. Wie viele davon (inklusive der notwendigen Infrastruktur) werden im Forst errichtet, wenn wir für fünf WKA mit „Ja“ stimmen?
Nun soll uns die Entscheidung für „Ja“ auch durch verlockende Beteiligungen mit hohen Rendite-Versprechen schmackhaft gemacht werden? Wie in dem Artikel erwähnt, gibt es noch keine rechtliche Grundlage dafür, da der Forst gemeindefreies Gebiet ist. Selbst wenn das EEG entsprechend geändert wird sind die Prognosen zur Effizienz und zum Ertrag der WKA äußerst kritisch zu beurteilen und wurden durch unabhängige Energieexperten bis heute noch nicht bestätigt. Mit unserem „Ja“ zu fünf WKA stimmen wir sozusagen „blanko“ der Aufhebung der LSG-VO zu und ermöglichen weitere Baumaßnahmen im Forst.
Wollen wir Bürger uns tatsächlich die Verantwortung für all die unbekannten Risiken und unumkehrbaren Folgen aufbürden lassen?
Dr. Oliver Roßmann
Ebersberg
DAHER AM 16.05.21 NEIN beim Bürgerentscheid. So erhalten Sie die Landschaftsschutzgebietverordnung, DAS rechtliche starke Schutzschild für unseren Ebersberger Forst
Ihre BI-St2080 e.V.
www.2080-forstinning.de