09.12.2023, 09:16
Flüchtigkeitsfehler im Text wurde korrigiert
Neuer Petitionstext:
Institutionellen Missbrauch in der Jugendhilfe aufarbeiten und überwinden – Kinderrechte in der stationären Kinder- und Jugendhilfe achten und verwirklichen
Die BAG Kindheit und Jugend in der Partei DIE LINKE sowie das bundesweite Aktionsbündnis gegen geschlossene Unterbringung nehmen das Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 23.11.2023, wonach der Entzug der Betriebserlaubnis für die Heime der Haasenburg GmbH rechtswidrig gewesen sei, fassungslos zur Kenntnis. Wir drängen darauf, es in die nächste Instanz zu bringen und dort revidieren zu lassen sowie die Betroffenen zu entschädigen.
Die Haasenburg GmbH betrieb seit 2003 in Brandenburg mehrere Einrichtungen für die geschlossene Heimunterbringung von Kindern und Jugendlichen, die aus dem gesamten Bundesgebiet belegt wurden. Seit 2005 mehrten sich die Berichte von Betroffenen über Misshandlungen. Die Schließung der Haasenburg vor zehn Jahren im November 2013 war vor allem das Ergebnis eines erfolgreichen Zusammenspiels von betroffenen Jugendlichen, engagierten Jugendhilfeexpert:innen und Journalist:innen, dem Bündnis gegen Geschlossene Unterbringungen sowie Jugendpolitiker:innen der Partei DIE LINKE. Der zusammen erzeugte Druck führte zur Einrichtung der sog. Haasenburg-Kommission durch das Land Brandenburg [1] und zum Entzug der Betriebserlaubnis. In dem Bericht der unabhängigen Gutachterkommission und der Einlassung der damaligen zuständigen Ministerin Frau Dr. Münch wurden die Haasenburg-Einrichtungen als „unreformierbar und latente Gefahr für das Kindeswohl“ eingeschätzt.
Die drei Einrichtungen der Haasenburg GmbH umfassten über 100 Plätze für Kinder ab vier Jahren, wovon 56 für eine geschlossene Unterbringung vorgesehen waren. Sie wurden bundesweit belegt, vor allem mit Jugendlichen, die heute oftmals als „Systemsprenger“ bezeichnet werden. Bei Tagessätzen zwischen 300 und 500 Euro erwirtschaftete die Einrichtung einen Millionengewinn. Sie ist durch zahlreiche physische und psychische Gewaltvorfälle bundesweit bekannt geworden, über die vor allem von entlaufenen Jugendlichen berichtet wurde. Als Konsequenz aus den Haasenburg-Skandalen wurden zahlreiche gesetzliche Neuerungen vorgenommen, insbesondere im Bereich der Heimaufsicht oder des familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes von freiheitsentziehenden Maßnahmen bei Kindern und Jugendlichen.
Die Begründung des Verwaltungsgerichts Cottbus, wonach die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Entzug der Betriebserlaubnis nicht vorgelegen hätten und sich nicht feststellen lasse, dass das Wohl der Kinder gefährdet gewesen sei, weisen wir in aller Schärfe und Deutlichkeit vor dem Hintergrund der Geschehnisse zurück. Diese sind zahlreich und hinreichend dokumentiert: neben Freiheitsentzug und Isolation u.a. wiederholte Suizide von Insassen der Haasenburg, sexueller Missbrauch, Misshandlungen und Körperverletzung durchan Schutzbefohlene,Schutzbefohlenen, rassistische Diskriminierung, sowie ein ungeklärter Todesfall (vgl. de.wikipedia.org/wiki/Haasenburg).
[…]
Vor diesem Hintergrund fordern wir von der Bundesregierung:
- Die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz,
- Ein Verbot der Geschlossenen Unterbringung im Kinder- und Jugendhilfegesetz
- die Aufnahme des Tatbestands der „institutionellen Gewalt“ in SGB XIV um Geschädigten in der Heimerziehung Entschädigung zu ermöglichen
- Eine Evaluation über die Wirksamkeit der im Rahmen des KJSG getroffenen Regelungen zur Stärkung der Heimaufsicht,
- Konsequenzen aus den Ergebnissen der Evaluierung des Gesetzes zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehalts für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern zu ergreifen, um den dort beschriebenen Missständen zu begegnen [2]
Von der Landesregierung Brandenburg fordern wir:
- sich zu ihrer Verantwortung zu bekennen, am Entzug der Betriebserlaubnis 2013 festzuhalten und Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus einzulegen,
- Schadenersatz für die ehemaligen Insassen der Haasenburg zu leisten,
- Einrichtungen, die mit Methoden der geschlossenen Unterbringung arbeiten, nicht zuzulassen.
[1] Bericht und Empfehlungen der unabhängigen Kommission zur Untersuchung der Einrichtungen der Haasenburg GmbH vom 30.10.2013 (taz.de/fileadmin/static/pdf/2013-11-06_Endbericht-der-Kommission-zur-Haasenburg_Druckfassung-01-11-13.pdf)
[2] Vgl. Drucksache 20/8000 vom 26.10.23 unter https://dserver.bundestag.de/btd/20/080/2008000.pdf
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 18 (18 in Deutschland)