04.10.2023, 09:45
Wir haben ais Versehen die Fach- udn Förderlehrkräfte an den Realschulen vergessen
Neuer Petitionstext:
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Bayern fordert ein höheres Einstiegsgehalt inklusive entsprechend angehobene Beförderungsmöglichkeiten von Fachlehrkräften und Förderlehrer:innen der Grund-, Mittel-, Berufs-Berufs-, Real- und Förderschulen.
Die Einstiegsentgeltgruppe bzw. Eingangsbesoldung muss sofort um eine Entgeltgruppe angehoben werden. Zudem muss das Deputat der Fachlehrkräfte an das Stundenmaß der wissenschaftlich ausgebildeten Lehrkräfte angeglichen wird.
Neue Begründung:
Der Freistaat Bayern hat nach jahrelangem Kampf der GEW Bayern nun endlich nachgegeben und angekündigt, die Eingangsbesoldung für Lehrkräfte der Grund- und Mittelschule um eine Entgeltstufe auf nun A13 anzuheben. Gute Arbeit wird aber von dem gesamten pädagogischen Personal an Grund-, Mittel-, Berufs-Berufs-, Real- und Förderschulen geleistet.
Unsere Fachkräfte dürfen nicht vergessen werden!
Derzeit werden Fachlehrkräfte und Förderlehrkräfte deutlich unter den wissenschaftlich ausgebildeten Lehrkräften bezahlt. Mit der Aufwertung der Grund- und Mittelschullehrkräfte müssen nun folgerichtig natürlich auch die Fach- und Förderlehrkräfte bei der Eingangsbesoldung bzw. Einstiegsentgeltgruppe angehoben werden. Zudem sind die Fachkräfte durch die hohe Wochenpflichtzeit enorm belastet und benötigen dringend eine Angleichung an wissenschaftlich ausgebildeten Lehrkräfte.
Fach- und Förderlehrkräfte an Grund-, Mittel-, Berufs-Berufs-, Real- und Förderschulen sind in den Lernfeldern oftmals Seite an Seite mit den Lehrkräften des höheren Dienstes angesetzt. Es ist dringend geboten, diese gute Arbeit zu honorieren.
Wer gute Fachkräfte will, muss sie auch gut bezahlen!
Es ist endlich an der Zeit, dass gute pädagogische Arbeit entsprechende Wertschätzung erhält. Pädagogische Berufe müssen wieder attraktiver werden. Dafür muss die enorme Arbeitsbelastung reduziert und die Entlohnung verbessert werden.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 2.051 (2.003 in Bayern)