Bürgerrechte

Gleiches Recht für Alle: Einwohnerversammlungen in Oranienburger Kernstadt wie in den Ortsteilen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bürgermeister Hans-Joachim Laesicke

17 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

17 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten


29.09.2017, 14:08

Seitenumbruch in Druckformular.


New petition description: [Bitte den wichtigen Hinweis zur Abstimmung am Textende berücksichtigen]
Die Oranienburger Hauptsatzung sieht für die Ortsteile vor, dass deren Einwohner eine Versammlung mit den Politikern und der Verwaltung zu wichtigen Themen verlangen können. Dies kann die Stadt, je nach Ortsteilgröße, schon mit den Unterschriften von 25 interessierten Einwohnern nicht verweigern.
In der Oranienburger Kernstadt wurde versäumt, eine adäquate Regelung für die Stadtquartiere in der Satzung festzulegen, dadurch sind für Einwohnerversammlungen auf Antrag der Einwohner in jedem Stadtquartier immer mindestens zwischen 1858 und 1226 Unterschriften erforderlich, selbst dies wäre noch ein Streitgegenstand.
Hiermit fordern wir den Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin auf, eine Einwohnerversammlung mit allen interessierten Einwohnern der Kernstadt durch zu führen, in welcher wir ihm oder ihr gemeinsam zeigen wollen, dass die Stadtbewohner ebenso viel Anspruch auf Einwohnerversammlungen haben wie die Einwohner der Ortsteile oder z.B. die Potsdamer Einwohner. Wir verlangen von der Stadtpolitik, dass sie in der Hauptsatzung der Stadt Oranienburg richtigstellt:
Hauptsatzung der Stadt Oranienburg, §3, Absatz 3, Einwohnerversammlung, (b) ist zu ergänzen:
Der Satz "Die Niederschrift ist vom Sitzungsleiter zu unterzeichnen und dem Bürgermeister und der Stadtverordnetenversammlung zuzuleiten." wird erweitert um eine Bestimmung, die Niederschrift öffentlich zugänglich zu machen, also im Amtsblatt und/oder im Oranienburger Internetauftritt.
§3, Absatz 3, Einwohnerversammlung, (c) ist zu ergänzen:
Der Satz "Der Antrag darf nur Angelegenheiten angeben, die innerhalb der letzten zwölf Monate nicht bereits Gegenstand einer Einwohnerversammlung waren" ist zu ersetzen durch "Der Antrag darf nur Angelegenheiten angeben, die innerhalb der letzten zwölf Monate nicht bereits Gegenstand einer Einwohnerversammlung im selben begrenzten Gebiet waren".
Der Satz "Der Antrag muss von mindestens fünf vom Hundert der Einwohner der Stadt Oranienburg unterschrieben sein." ist zu ersetzen durch "Der Antrag muss von mindestens fünf vom Hundert der Einwohner der Stadt Oranienburg unterschrieben sein, bzw. fünf vom Hundert der Einwohner des begrenzten Gebiets, für welches eine Einwohnerversammlung beantragt wird."
___
Hinweis zur Stimmabgabe zur Petition
Die reine Online-Teilnahme an der Petition könnte vom Bürgermeister als nicht hinreichend gemäß §3, Absatz 3, Einwohnerversammlung der Hauptsatzung ausgelegt werden. Um dem entgegen zu wirken, sollen bitte alle Teilnehmer mindestens auf einer Unterschriftenliste lesbar ihren vollen Namen, ihre Adresse und ihre Unterschrift leisten. Es spricht nichts gegen eine Interessenbekundung per Online-Teilnahme, um z.B. auf den Email-Verteiler zu gelangen, aber verbindlich ist nur die Unterschrift auf Papier.
Hilfreich wäre es auch, wenn jeder Unterzeichner mit sich selbst ausmacht, dass er zukünftig, solange die Satzungsänderung nicht in unserem Sinn erfolgt ist, Einwohneranträge auf Versammlung in Gebieten der Kernstadt nach Erfüllung des Quorums im Gebiet ebenfalls unterschreibt, unabhängig von seiner eigenen Betroffenheit. Mit dieser Solidaritätserklärung bekräftigen wir gegenüber der Stadt, dass es unser ehrliches Anliegen ist.
Wir wollen gemeinsam sammeln, jede Hilfe ist willkommen!




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