29.01.2024, 17:36
Aufgrund mangelnder Quellen überarbeitet
Neue Begründung:
Sorge um das Gemeinwohl und die Wertstabilität der umliegenden Eigenheime u. Grundstücke.Eine Wertminderung der umliegenden Grundstücke ist bei Bebauung als Flüchtlingsunterkunft nahezu sicher. Weiterhin ist das geplante Grundstück eigentlich eine ausgewiesene Ausgleichsfläche für Industrieanlage und somit nicht bebaubar, ein beabsichtigter Kauf durch Bürger wurde mit dieser Begründung die letzten Jahre auch abgelehnt.bebaubar.
Weiterhin besteht Sorge bzgl. Aufrechterhaltung der Sicherheit sowie der öffentliche Ordnung in den umliegenden Bereichen insbesondere der nahen Kinderspielplätze.
Die dezentrale Lage des Grundstücks ist ebenfalls völlig ungeeignet für die geplante Verwendung.
Ich bitte um Ihre Unterstützung für Lülsdorf.
Neues Zeichnungsende: 26.04.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 173