18.05.2024, 02:11
Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
22.05.2022, 14:48
Link zum Artikel auf hl-live.de vom 22.05.2022 hinzugefügt
Neue Begründung:
Die Verkehrsmenge Kronsforder Landstraße hat in den letzten 10 Jahren bereits deutlich zugenommen.
Nun aber soll DIE VERKEHRSMENGE NOCH MAL UM 80% GESTEIGERT werden.
Für das Bauvorhaben hat die Stadt eine 82seitige Begründung erstellen lassen (s. Bebauungsplan 15.04.00 und die Auszüge dazu).
Insbesondere der Abschnitt 7.4 Auswirkungen durch Verkehrslärm auf Seite 76 und folgende ist von besonderer Bedeutung und würde für den Fall der Umsetzung der Maßnahme für uns Anwohner eine unzumutbare Belastung darstellen, die auch nicht gesetzeskonform wäre.
Für so eine Baumaßnahme gilt das Bundes-Immissionsschutzgesetz mit klaren Grenzwerten. Zweck dieses Gesetzes ist, u.a. die Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Wir Bewohner hier in der Kronsforder Landstraße sind als schutzwürdige Menschen schon jetzt erheblichen schädlichen Umwelteinwirkungen ausgesetzt.
Die Stadt und KWL argumetieren mit einer Entlastung der Mälmöstraße, ohne Rücksicht auf die dann erhöhte Belastung bei uns. Es wird stattdessen durch den geplanten Bau eine zusätzliche Belastung für uns Bewohner in der Kronsforder Landstraße in Kauf genommen. Vergleicht man die Gesundheit mit den Entlastungen, die an der Malmöstraße entstehen und die 80%ige Verkehrsmenge, die an der Kronsforder Lanstraße nach dem Bebauungsplan 15.04.00 in veränderter Form nach Vorstellung der KWL vom 30.09.2021 entstehen wird, so sehen wir Kosten und Nutzen sowie Vor- und Nachteile in keinem vernünftigen Verhältnis. Der Bau einer Lärmschutzwand, die über private Grundstücke führt und von heute auf morgen die Anwohner hinter einer hohen Wand einschließt, garantiert dabei nicht, dass Lärmgrenzwerte nicht überstiegen werden. Das Ausmaß der Verkehrszunahme ist derart hoch, dass selbst eine Lärmschutzwand keine Abhilfe schafft! Davon abgesehen, dass Feinstaub nicht an einer Wand halt macht.
Und mittelfristig stehe ohnehin eine geplante Rampenerweiterung südlich der A 20 Anschlussstelle Genin an. Das bedeutet, dass damit im Bewusstsein einer Gesundheitsgefährdung für die Bewohner der Kronsforder Landstraße auch noch doppelt geplant ist, Steuergelder auszugeben.
Mit einfachen Worten: Die Stadt entlastet einen Bereich zu Lasten eines anderen, nämlich den Bewohnern der Kronsforder Landstraße!
Wir sagen ganz klar NEIN zu dieser Planung und fordern mit dieser Petition:
- Keine STEUERVERSCHWENDUNG - durch doppelte Verkehrsplanung
- Keine ENTEIGNUNG - mit Lärmschutzwänden auf privaten Grundstücken
- Kein weiterer LÄRM und kein
weiterweiterer FEINSTAUB - durch bis zu 80% Verkehrszunahme und Rückstaus für die Anwohner - Endlich einen Antrag auf MACHBARKEITSPRÜFUNG
zum erwähnten Ausbau des Zubringers an der Bundesautobahn A 20
Nachtrag vom 20.Mai 2022:
Am 20. Mai 2022 ist in den Lübecker Nachrichten ein Artikel veröffentlicht worden, in dem der Ausbau eines direkten Zubringers vom Gewerbegebiet Semiramis an die BAB20 in Frage gestellt wird. Tatsächlich hat die Stadt bis zum heutigen Zeitpunkt noch keinen Antrag für den Ausbau des Autobahnzubringers beim Bund gestellt. Es stellt sich die Frage, wie ein Gewerbegebiet in jahrelange Planung gehen kann, ohne einen Zubringer. Der erste Bauabschnitt von Semiramis wird nun kurzfristig über die Wasserfahr an uns Anwohnern vorbeigeleitet. (Der ursprüngliche Zweck der Öffnung der Wasserfahr war eine direkte Anbindung zur BAB20 für das neu entstehende Berufsausbildungszentrum auf dem ehemaligen Gelände der Ziegelei. In diesem ursprünglichen B-Plan war noch keine Anbindung an das Gewerbegebiet Semiramis enthalten!) Für den zweiten Abschnitt Semiramis ist auf Grund der Gesamtgröße des neuen Gewerbegebietes ein eigener Zubringer erforderlich. Aber genau dieser scheint nun in der Machbarkeit ungewiss zu sein. Und wir fragen, weshalb werden wir Anwohner in dem Glauben gewogen, dass die Anbindung über die Wasserfahr nur eine vorübergehende Lösung sei? Weshalb hat die Stadt noch keinen Antrag auf eine Machbarkeitsprüfung gestellt, für den zwingend notwendigen Zubringer für den zweiten Bebauungsplan von Semiramis? Weshalb macht die Stadt den zukünftigen Gewerbetreibenden Zugeständnisse, ohne gesicherten Zubringer?
Am Ende ist die geplante vorübergehende Lösung leider eine Dauerlösung auf Kosten der Gesundheit der Anwohner*innen der Interessengemeinschaft.
Quellen und Links zu weiteren Informationen:
- Artikel auf hl-live.de vom 22.05.2022
- Artikel in den Lübecker Nachrichten vom 20.05.22
Die Facebook Seite der Interessengemeinschaft Kronsforder Landstraße - Artikel auf hl-live.de vom 17.05.22
- Artikel in den Lübecker Nachrichten vom 09.12.21
- Begründung zum Bebauungsplan 15.04.00
- Die Facebook Seite der Interessengemeinschaft Kronsforder Landstraße
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 76 (48 in Lübeck)
20.05.2022, 23:04
Nachtrag vom 20.Mai 2022 mit Bezug auf einen Artikel in den Lübecker Nachrichten
Neue Begründung: HINTERGRUND
Die Verkehrsmenge Kronsforder Landstraße hat in den letzten 10 Jahren bereits deutlich zugenommen.
Nun aber soll DIE VERKEHRSMENGE NOCH MAL UM 80% GESTEIGERT werden.
Für das Bauvorhaben hat die Stadt eine 82seitige Begründung erstellen lassen (s. Bebauungsplan 15.04.00 und die Auszüge dazu).
Insbesondere der Abschnitt 7.4 Auswirkungen durch Verkehrslärm auf Seite 76 und folgende ist von besonderer Bedeutung und würde für den Fall der Umsetzung der Maßnahme für uns Anwohner eine unzumutbare Belastung darstellen, die auch nicht gesetzeskonform wäre.
Für so eine Baumaßnahme gilt das Bundes-Immissionsschutzgesetz mit klaren Grenzwerten. Zweck dieses Gesetzes ist, u.a. die Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Wir Bewohner hier in der Kronsforder Landstraße sind als schutzwürdige Menschen schon jetzt erheblichen schädlichen Umwelteinwirkungen ausgesetzt.
Die Stadt und KWL argumetieren mit einer Entlastung der Mälmöstraße, ohne Rücksicht auf die dann erhöhte Belastung bei uns. Es wird stattdessen durch den geplanten Bau eine zusätzliche Belastung für uns Bewohner in der Kronsforder Landstraße in Kauf genommen. Vergleicht man die Gesundheit mit den Entlastungen, die an der Malmöstraße entstehen und die 80%ige Verkehrsmenge, die an der Kronsforder Lanstraße nach dem Bebauungsplan 15.04.00 in veränderter Form nach Vorstellung der KWL vom 30.09.2021 entstehen wird, so sehen wir Kosten und Nutzen sowie Vor- und Nachteile in keinem vernünftigen Verhältnis. Der Bau einer Lärmschutzwand, die über private Grundstücke führt und von heute auf morgen die Anwohner hinter einer hohen Wand einschließt, garantiert dabei nicht, dass Lärmgrenzwerte nicht überstiegen werden. Das Ausmaß der Verkehrszunahme ist derart hoch, dass selbst eine Lärmschutzwand keine Abhilfe schafft! Davon abgesehen, dass Feinstaub nicht an einer Wand halt macht.
Und mittelfristig stehe ohnehin eine geplante Rampenerweiterung südlich der A 20 Anschlussstelle Genin an. Das bedeutet, dass damit im Bewusstsein einer Gesundheitsgefährdung für die Bewohner der Kronsforder Landstraße auch noch doppelt geplant ist, Steuergelder auszugeben.
Mit einfachen Worten: Die Stadt entlastet einen Bereich zu Lasten eines anderen, nämlich den Bewohnern der Kronsforder Landstraße!
Wir sagen ganz klar NEIN zu dieser Planung und fordern mit dieser Petition:
- Keine STEUERVERSCHWENDUNG - durch doppelte Verkehrsplanung
- Keine ENTEIGNUNG - mit Lärmschutzwänden auf privaten Grundstücken
- Kein weiterer LÄRM und kein weiter FEINSTAUB - durch bis zu 80% Verkehrszunahme und Rückstaus für die Anwohner
- Endlich einen Antrag auf MACHBARKEITSPRÜFUNG zum erwähnten Ausbau des Zubringers an der Bundesautobahn A 20
Nachtrag vom 20.Mai 2022:
Am 20. Mai 2022 ist in den Lübecker Nachrichten ein Artikel veröffentlicht worden, in dem der Ausbau eines direkten Zubringers vom Gewerbegebiet Semiramis an die BAB20 in Frage gestellt wird. Tatsächlich hat die Stadt bis zum heutigen Zeitpunkt noch keinen Antrag für den Ausbau des Autobahnzubringers beim Bund gestellt. Es stellt sich die Frage, wie ein Gewerbegebiet in jahrelange Planung gehen kann, ohne einen Zubringer. Der erste Bauabschnitt von Semiramis wird nun kurzfristig über die Wasserfahr an uns Anwohnern vorbeigeleitet. (Der ursprüngliche Zweck der Öffnung der Wasserfahr war eine direkte Anbindung zur BAB20 für das neu entstehende Berufsausbildungszentrum auf dem ehemaligen Gelände der Ziegelei. In diesem ursprünglichen B-Plan war noch keine Anbindung an das Gewerbegebiet Semiramis enthalten!) Für den zweiten Abschnitt Semiramis ist auf Grund der Gesamtgröße des neuen Gewerbegebietes ein eigener Zubringer erforderlich. Aber genau dieser scheint nun in der Machbarkeit ungewiss zu sein. Und wir fragen, weshalb werden wir Anwohner in dem Glauben gewogen, dass die Anbindung über die Wasserfahr nur eine vorübergehende Lösung sei? Weshalb hat die Stadt noch keinen Antrag auf eine Machbarkeitsprüfung gestellt, für den zwingend notwendigen Zubringer für den zweiten Bebauungsplan von Semiramis? Weshalb macht die Stadt den zukünftigen Gewerbetreibenden Zugeständnisse, ohne gesicherten Zubringer?
Am Ende ist die geplante vorübergehende Lösung leider eine Dauerlösung auf Kosten der Gesundheit der Anwohner*innen der Interessengemeinschaft.
Quellen und Links zu weiteren Informationen:
- Artikel in den Lübecker Nachrichten vom 20.05.22
- Die Facebook Seite der Interessengemeinschaft Kronsforder Landstraße
- Artikel auf hl-live.de vom 17.05.22
- Artikel in den Lübecker Nachrichten vom 09.12.21
- Begründung zum Bebauungsplan 15.04.00
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 61 (38 in Lübeck)
20.05.2022
Presseschau von Petitions-Startenden:
20.05.2022, 00:08
Rechtschreibfehler und Wordformulierung angepasst
Neuer Petitionstext:
WAS PASSIERT?
Die Stadt Lübeck plant den Ausbau der Wasserfahr an der Kronsforder Landstraße mit dem zusätzlichen Zweck eines Autobahnzubringers für das Gewerbegebiet Semiramis südlich der BAB20 zu verbinden. Dazu soll im Bereich der Kronsforder Landtraße / Schiereichenkoppel ein mehrspuriger Knotenpunkt entstehen. Der Baumbestand soll einer Lärmschutzwand weichen. Der prognostizierte Zuwachs an Verkehr liegt bei 80%. Diese Veränderungen betreffen alle Anwohner erheblich!
WER SIND WIR?
Die InteressengemeindeInteressengemeinschaft Kronsforder Landstraße ist ein Zusammenschluss von mehr als 150 Bürgerinnen und BürgerBürgern überwiegend aus der Kronsforder Landstraße und Schiereichenkoppel mit Nebenstraßen.
Wir wollen die Straßenbaupläne der Hansestadt Lübeck verhindern, die unter der Bezeichnung Gewerbegebiet Semiramis in Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit diskutiert werden.
UNSERE ZIELE?
- Wir wollen den Charakter der Wohnqualität Kronsforder Landstraße erhalten und weitere Belastungen für die Wasserfahr, Kronsforder Landstraße und Schiereichenkoppel vermeiden
- Wir setzen uns für eine ganzheitliche Planung der Stadtentwicklung ein. Statt der bisher isolierten Betrachtung von einzelnen Bebauungsplänen sind die Wechselwirkungen und Zusammenhänge der geplanten Vorhaben aufzuzeigen, so dass die Auswirkungen des Gesamtvorhabens deutlich werden, bevor Entschlüsse auf politischer Ebene gefasst werden
- Unser besonderes Augenmerk ist dabei auf die Verkehrsplanung gerichtet. Hier sind in der Vergangenheit viele Fehler gemacht wurden, die durch unsere Aufmerksamkeit immer wieder zu unseren Lasten geheilt wurden. Die Historie ist erkennbar und bereits pressewirksam.
- Wir setzen uns für eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den Planungsprozessen ein und fordern Transparenz und direkte Informationen zu den Bekanntmachungen, wenn es um Betroffenheiten von uns Bürgerinnen und Bürger geht. Niemand kennt die Situation besser, als die Menschen, die dort wohnen
- Wir fordern von der Verwaltung der Stadt eine transparente, offene und ehrliche Kommunikation in Richtung der Bürgerinnen und Bürger und in Richtung der gewählten Volksvertreter/innen.
- Wir fordern eine ergebnisoffene Prüfung der Vorschläge, die den Bürgern gemacht werden.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 51 (33 in Lübeck)
19.05.2022, 01:01
Link zum Artikel auf hl-live.de vom 17.05.22 hinzugefügt
Neue Begründung:
HINTERGRUND
Die Verkehrsmenge Kronsforder Landstraße hat in den letzten 10 Jahren bereits deutlich zugenommen.
Nun aber soll DIE VERKEHRSMENGE NOCH MAL UM 80% GESTEIGERT werden.
Für das Bauvorhaben hat die Stadt eine 82seitige Begründung erstellen lassen (s. Bebauungsplan 15.04.00 und die Auszüge dazu).
Insbesondere der Abschnitt 7.4 Auswirkungen durch Verkehrslärm auf Seite 76 und folgende ist von besonderer Bedeutung und würde für den Fall der Umsetzung der Maßnahme für uns Anwohner eine unzumutbare Belastung darstellen, die auch nicht gesetzeskonform wäre.
Für so eine Baumaßnahme gilt das Bundes-Immissionsschutzgesetz mit klaren Grenzwerten. Zweck dieses Gesetzes ist, u.a. die Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Wir Bewohner hier in der Kronsforder Landstraße sind als schutzwürdige Menschen schon jetzt erheblichen schädlichen Umwelteinwirkungen ausgesetzt.
Die Stadt und KWL argumetieren mit einer Entlastung der Mälmöstraße, ohne Rücksicht auf die dann erhöhte Belastung bei uns. Es wird stattdessen durch den geplanten Bau eine zusätzliche Belastung für uns Bewohner in der Kronsforder Landstraße in Kauf genommen. Vergleicht man die Gesundheit mit den Entlastungen, die an der Malmöstraße entstehen und die 80%ige Verkehrsmenge, die an der Kronsforder Lanstraße nach dem Bebauungsplan 15.04.00 in veränderter Form nach Vorstellung der KWL vom 30.09.2021 entstehen wird, so sehen wir Kosten und Nutzen sowie Vor- und Nachteile in keinem vernünftigen Verhältnis. Der Bau einer Lärmschutzwand, die über private Grundstücke führt und von heute auf morgen die Anwohner hinter einer hohen Wand einschließt, garantiert dabei nicht, dass Lärmgrenzwerte nicht überstiegen werden. Das Ausmaß der Verkehrszunahme ist derart hoch, dass selbst eine Lärmschutzwand keine Abhilfe schafft! Davon abgesehen, dass Feinstaub nicht an einer Wand halt macht.
Und mittelfristig stehe ohnehin eine geplante Rampenerweiterung südlich der A 20 Anschlussstelle Genin an. Das bedeutet, dass damit im Bewusstsein einer Gesundheitsgefährdung für die Bewohner der Kronsforder Landstraße auch noch doppelt geplant ist, Steuergelder auszugeben.
Mit einfachen Worten: Die Stadt entlastet einen Bereich zu Lasten eines anderen, nämlich den Bewohnern der Kronsforder Landstraße!
Wir sagen ganz klar NEIN zu dieser Planung und fordern mit dieser Petition:
- Keine STEUERVERSCHWENDUNG - durch doppelte Verkehrsplanung
- Keine ENTEIGNUNG - mit Lärmschutzwänden auf privaten Grundstücken
- Kein weiterer LÄRM und kein weiter FEINSTAUB - durch bis zu 80% Verkehrszunahme und Rückstaus für die Anwohner
Links zu weiteren Informationen:
- Die Facebook Seite der Interessengemeinschaft Kronsforder Landstraße
- Artikel auf hl-live.de vom 17.05.22
- Artikel in den Lübecker Nachrichten vom 09.12.21
- Begründung zum Bebauungsplan 15.04.00
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 8 (7 in Lübeck)
18.05.2022, 22:53
Es wurde ein Rechtschreibfehler in der Beschreibung korrigiert.
Neue Begründung:
HINTERGRUND
Die Verkehrsmenge Kronsforder Landstraße hat in den letzten 10 Jahren bereits deutlich zugenommen.
Nun aber soll DIE VERKEHRSMENGE NOCH MAL UM 80% GESTEIGERT werden.
Für das Bauvorhaben hat die Stadt eine 82seitige Begründung erstellen lassen (s. Bebauungsplan 15.04.00 und die Auszüge dazu).
Insbesondere der Abschnitt 7.4 Auswirkungen durch Verkehrslärm auf Seite 76 und folgende ist von besonderer Bedeutung und würde für den Fall der Umsetzung der Maßnahme für uns Anwohner eine unzumutbare Belastung darstellen, die auch nicht gesetzeskonform wäre.
Für so eine Baumaßnahme gilt das Bundes-Immissionsschutzgesetz mit klaren Grenzwerten. Zweck dieses Gesetzes ist, u.a. die Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Wir Bewohner hier in der Kronsforder Landstraße sind als schutzwürdige Menschen schon jetzt erheblichen schädlichen Umwelteinwirkungen ausgesetzt.
Die Stadt und KWL argumetieren mit einer Entlastung der Mälmöstraße, ohne Rücksicht auf die dann erhöhte Belastung bei uns. Es wird stattdessen durch den geplanten Bau eine zusätzliche Belastung für uns Bewohner in der Kronsforder Landstraße in Kauf genommen. Vergleicht man die Gesundheit mit den Entlastungen, die an der Malmöstraße entstehen und die 80%ige Verkehrsmenge, die an der Kronsforder Lanstraße nach dem Bebauungsplan 15.04.00 in veränderter Form nach Vorstellung der KWL vom 30.09.2021 entstehen wird, so sehen wir Kosten und Nutzen sowie Vor- und Nachteile in keinem vernünftigen Verhältnis. Der Bau einer Lärmschutzwand, die über private Grundstücke führt und von heute auf morgen die Anwohner hinter einer hochenhohen Wand einschließt, garantiert dabei nicht, dass Lärmgrenzwerte nicht überstiegen werden. Das Ausmaß der Verkehrszunahme ist derart hoch, dass selbst eine Lärmschutzwand keine Abhilfe schafft! Davon abgesehen, dass Feinstaub nicht an einer Wand halt macht.
Und mittelfristig stehe ohnehin eine geplante Rampenerweiterung südlich der A 20 Anschlussstelle Genin an. Das bedeutet, dass damit im Bewusstsein einer Gesundheitsgefährdung für die Bewohner der Kronsforder Landstraße auch noch doppelt geplant ist, Steuergelder auszugeben.
Mit einfachen Worten: Die Stadt entlastet einen Bereich zu Lasten eines anderen, nämlich den Bewohnern der Kronsforder Landstraße!
Wir sagen ganz klar NEIN zu dieser Planung und fordern mit dieser Petition:
- Keine STEUERVERSCHWENDUNG - durch doppelte Verkehrsplanung
- Keine ENTEIGNUNG - mit Lärmschutzwänden auf privaten Grundstücken
- Kein weiterer LÄRM und kein weiter FEINSTAUB - durch bis zu 80% Verkehrszunahme und Rückstaus für die Anwohner
Links zu weiteren Informationen:
- Die Facebook Seite der Interessengemeinschaft Kronsforder Landstraße
- Artikel in den Lübecker Nachrichten vom 09.12.21
- Begründung zum Bebauungsplan 15.04.00
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5 (5 in Lübeck)