Region: Göttingen
Familie

Gegen die unverhältnismäßige Erhöhung der Kita-Gebühren in der Stadt Göttingen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Wolfgang Meyer

356 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

356 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

03.09.2013, 15:14

Neue aussagekräftigere Texte.
Neuer Titel: Gegen eine überzogene neue Staffelung die unverhältnismäßige Erhöhung der Kita-Gebühren in der Stadt Göttingen Neuer Petitionstext: Wir sind gegen die unverhältnismäßige und überzogene neue Gebührenstaffelung der Elternbeiträge für die Göttinger Kindertagesstätten.

Jede Unterschrift hilft uns Im Rahmen des Entschuldungshilfeprogramms (EHP) hat der rot-grün dominierte Rat der Stadt Göttingen zum Teil drastische Einspar- bzw. Mehreinnahmemaßnahmen beschlossen.

Die Maßnahme V061 trägt den Titel "Einkommensgerechtere Staffelung der Kita-Beiträge".

Damit sollen jährlich Mehreinahmen bzw. Minderausgaben i.H.v. 300.000 € erzielt werden.

Bis zum 31.07.2013 existierten 3 Einkommensstufen zur Berechnung der Kita-Beiträge. Eltern, die Sozialleistungen bezogen, wurden den Stufen 1 und 2 zugeordnet.
Eltern, mit einem eigenständigen Einkommen– unabhängig von der Höhe ihres Einkommens - hatten den Elternbeitrag der Stufe 3 zu zeigen, dass wir entrichten.
Seit dem 01.08.2013 gelten 6 Staffelstufen zur Berechnung der Elternbeiträge. In die 6. und damit höchste Stufe gelangen Familien mit einem Kind ab einem Haushalts-Bruttojahreseinkommen von mehr als 69.290 €.
Dabei sind zum Haushaltseinkommen sämtliche Einkünfte zu zählen (u.a. selbständige und nichtselbständige Arbeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge, etc. vgl. § 2 EStG), Lohnersatzleistungen und sogar Einkünfte der Kinder (z.B. Zinserträge).

Wenn also beide Elternteile berufstätig sind und keinerlei weiteren Einkünfte erzielen, fällt man bereits dann in die höchste Stufe, wenn jeder ein Bruttomonatseinkommen i.H.v. 2.887,09 € hat.
Die Mehrbelastungen der Eltern betragen durch diese unverhältnismäßige Erhöhung bis zu 22 % im Hort, bis zu 40 % im Kindergartenbereich und sogar bis zu 55 % in der Krippenbetreuung.

Gegen diese familienunfreundliche Politik nicht hinnehmen. wehren wir uns!

Bitte helft uns und verbreitet diese Petition! Jede Unterschrift zählt!

Facebook-Gemeinschaft: www.facebook.com/pages/Eltern-gegen-zu-hohe-Kita-Geb%C3%BChren-in-G%C3%B6ttingen/627355703956772

Kontakt:
Mail: elternvertreter-holtensen@arcor.de Neue Begründung: Familien mit Kindern werden ausgenutzt und zur Sanierung der städtischen Finanzen herangezogen. 1. Für die Bundestagswahl wirbt die SPD aktuell mit: " Eltern müssen kein Geld für die Kinder-Tages-Stätte bezahlen." In Göttingen scheint dies nicht bekannt zu sein.

2. Im Rahmen des Entschuldungshilfeprogramms der Jahr 2006 warb die Göttinger SPD in ihrem Wahlprogramm: "Die Kindertagesstätten in unserer Stadt Göttingen sollen durch die neue Staffelung 300.000 € eingespart werden. Zu Lasten der Eltern - diese Einsparmaßnahme wirkt sich mit einer Erhöhung von bis zu teilweise 55 % aus. werden langfristig kostenfrei und damit für alle nutzbar." Das war offenbar ein Wahlversprecher!

Nicht 3. Zahlreiche Städte sind im Sinne der Familienförderung dazu übergegangen, Kitagebühren zu reduzieren bzw. sogar ganz abzuschaffen. Dies ist auch das Ergebnis des "INSM-ELTERN-Kindergartenmonitor 2010". Paradoxerweise führt der Rat der Stadt Göttingen die Studie als Begründung für eine Gebührenanhebung an.

4. Von einer einkommensgerechten Staffelung kann unserer Ansicht nach nicht die Rede sein, wenn selbst in Stufe 1 (neu) eine Erhöhung von bis zu 19 % erfolgt.

5. Von einer einkommensgerechten Staffelung kann unserer Ansicht nach nicht die Rede sein , wenn man bereits mit uns - einem Bruttomonatseinkommen i.H.v. 2.887,09 € in Stufe 6 gelangt. Nach dem "Gehaltsreport 2013" liegt das Brutto-Jahresgehalt für Angestellte in Deutschland bei 57.500 €, also bei 4.791,67 € im Monat.

6. Von einer einkommensgerechten Staffelung kann unserer Ansicht nach nicht die Rede sein, wenn die Gebühren nicht nur einkommensabhängig, sondern insbesondere mit zunehmender Betreuungsdauer überproportional steigen.

7. Die Stadt Göttingen leistet sich aktuell eine aufwendige und kostenintensive Innenstadtsanierung mit offenbar nicht alltagstauglichen Luxuspflaster. Dieser Straßenbelag erforderte bereits mehrtägige nächtliche Sonderreinigungsmaßnahmen in bislang unbekannter Höhe. Da bleibt natürlich kein Geld für vernünftige Familienförderung übrig.

8. Die Beitragserhöhungen kommen nicht den Göttinger Eltern! Kitas zugute; der Betreuungsschlüssel wird dadurch nicht verbessert und die Erzieherinnen/Erzieher erhalten dadurch nicht mehr Gehalt. Die Erhöhung zu Lasten der Familien dient allein der Sanierung des Haushalts.

9. Andere Maßnahmen in Rahmen des EHP fallen deutlich weniger drastisch bzw. zeitlich gestaffelt aus (z.B. Erhöhung der Spielautomatensteuer um 20 %, Parkgebühren um 17 %, Hundesteuer um 9 %)

10. Die Elterninitiative gegen die unverhältnismäßige Erhöhung der Kitagebühren in der Stadt Göttingen stößt bei verschiedenen Trägern und Einrichtungen auf erheblichen Widerstand. Aushänge und Unterschriftenlisten wurden untersagt bzw. entfernt.
Unter Demokratie verstehen wir etwas anderes und andere Meinungen als die des Rates der Stadt Göttingen sollten auch geäußert werden dürfen.

Auch Eltern haben eine Stimme. Unsere Kinder sind auch Eure Zukunft!!!


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