25.11.2013, 13:34
Laut Herrn LIESKE gab es im Rahmen des EHP an die Verwaltung die Vorgabe, die Beträge von 125.000 EUR für 2013 und ab 2014 jährlich 300.000 EUR im Bereich Kita einzusparen. Die Festlegung der nunmehr geltenden Staffelgrenzen wie auch die Höhe der neuen Elternbeiträge ist daher vor dem Hintergrund der Erreichung dieses Ziels zu sehen. Es wurde also vom Ergebnis her gedacht und versucht einen Weg zu finden, jährlich 300.000 EUR einzusparen. Die Verwaltung hat dazu abgeschätzt, wie viele Familien vermutlich in welcher Einkommensstufe angesiedelt sind und auf Basis dieser Prognose die Staffelgrenzen sowie die konkreten Beiträge festgesetzt.
Weiter lässt sich laut Herrn LIESKE aktuell noch nicht ersehen, ob die Einschätzung der Verwaltung zutrifft und so die vorgegeben 300.000 EUR einzusparen sind. Belastbare Zahlen dazu werden erst im Februar 2014 vorliegen.
Was geschieht, wenn die Einsparziele nicht erreicht werden ist laut Herrn LIESKE unklar. Er persönlich könne sich jedenfalls nicht vorstellen, dass jemand die Chuzpe besäße, weitere Erhöhungen vorzunehmen.
Zu den Verwaltungskosten für die Neuberechnungen teilte Herr SCHMIDT mit, dass sich die in V061 angegebene 0,3 Stelle nur auf den Aufwand beziehe, der für die Neuberechnungen bei den 15 städtischen Einrichtungen anfalle. Nicht umfasst seien davon die 38 Einrichtungen der 10 freien Träger. Allerdings habe sich herausgestellt, dass sich die meisten freien Träger nicht in der Lage sahen, die Neuberechnungen in eigener Regie durchzuführen. Daher haben sich rund 75 % der freien Träger an die Stadt gewandt, damit dort die Neuberechnungen auch für sie vorgenommen werden. Die dadurch bei der Stadt zusätzlich anfallenden Verwaltungskosten werden an die freien Träger (im Rahmen der Neuverhandlung der Bugetverträge) weitergegeben, so dass bei der Stadt selbst keine zusätzlichen Kosten anfallen. Laut Herrn SCHMIDT seien mit den Neuberechnungen (für 15 städtische Einrichtungen und 75 % der freien Träger) derzeit 2,0 Vollzeitstellen befasst. Die Personalkosten dafür beliefen sich auf ca. 80.000 EUR/Jahr.
UNSER FAZIT:
Unsere Vermutung, dass es vorranging nicht um eine "einkommensgerechtere Staffelung der Kita-Beiträge" ging (wie es der Titel von V061 aber vorgaukelt), sehen wir nun bestätigt. Es geht in erster Linie um die allgemeine Entschuldung des städtischen Haushalts, so dass für die Festsetzung der neuen Eltern-Beiträge auch niedrigere Einkommensstufen gewählt wurden als in der im Februar 2009 gescheiterten "sozialverträglichen Staffelung der Gebühren für Kindertagesstätten". Nur so können ja die geforderten Einsparungen/Mehreinnahmen (wenn überhaupt) realisiert werden. Nur so ist auch zu erklären, dass es selbst in den Stufen 2 und 3 z.B. zu Erhöhungen von 8 % bzw. 16 % kommt (Krippe, 8 Stunden).
Deutlich wurde auch, dass die Verwaltung nicht gerade traurig war ob des Umstands, dass es den Stadtelternrat "Kitas" nicht mehr gibt. So konnte man schließlich recht bequem Erhöhungen umsetzen, da frühzeitige Kritik oder Alternativvorschläge aus der Elternschaft ausblieben.
Den Optimismus, dass es schon zu keinen weiteren Erhöhungen kommen werde teilen wir nicht. Offen ist auch, wie die freien Träger die Kosten für die Neuberechnung der Elternbeiträge auffangen werden. Weitergabe an die Eltern? Einsparungen in der Kita selbst?
Wieso überhaupt Einsparungen im Bereich Kita? Der Rahmen des Zukunftsvertrags selbst gab grundsätzlich nicht vor, in welchen Bereichen Einsparungen vorzunehmen sind. Vorgabe war nur die Einsparung eines Betrages X, um in den Genuss der Entschuldungshilfe durch das Land Niedersachsen zu kommen. Wo und wie der Betrag X eingespart werden soll lag allein in der Entscheidung der Stadt. (So hat die Stadt z.B. auch in V009 aufgenommen, dass die Gewerbesteuer ab 2016 nur dann um 5 % erhöht wird, wenn dies die Finanzlage der Stadt im Jahr 2016 erfordert.)
Leider herrscht verbreitet die Auffassung, dass die Erhöhung der Kita-Beiträge "mich ja nicht betrifft". Z.B., weil man keine Kinder hat, die Kinder aus dem Kita-Alter (inkl. Hort) heraus sind oder man zu denjenigen gehört, die durch die Neustaffelung unglaubliche 3 EUR/Monat sparen. Diese Haltung macht es der Stadt besonders leicht, einseitige Erhöhungen umzusetzen. Gerade wer (gewollt oder ungewollt) ohne Kinder ist sollte sich auch über den demografischen Wandel Gedanken machen. Haben nicht gerade unter diesem Aspekt ALLE eine besondere Verantwortung in Sachen Familien- und Bildungsförderung?
Wieso sollen zur ALLGEMEINEN Entschuldung der Stadt nicht ALLE gleichermaßen beitragen? Dies betrifft nicht nur V061 sondern alle Maßnahmen, die einzelne Bevölkerungsgruppen (Hundebesitzer, Autofahrer, Sport- und Kulturfreunde, etc.) besonders und zum Teil mehrfach belasten. Wäre unter diesem Gesichtspunkt dann nicht auch die gleichmäßige Belastung ALLER (z.B. über Grundsteuer B - diese trifft sowohl Eigentümer wie auch Mieter) gesamt- und sozialpolitisch gerechter?
Von gebrochenen Wahlv