20.09.2013, 11:53
Da wir uns durch den Gesprächstermin mit Herrn Lieske am 07.10.2013 auf konkrete Fragen (sh. vorhergehenden Blog-Eintrag) einige konkrete Antworten erhoffen, haben wir uns dazu entschlossen, die Petitionsfrist um zwei Monate zu verlängern. So können wir euch auch nach dem ursprünglich geplanten Petitionsende noch über die Entwicklung unterrichten.
Ebenso möchten wir in dieser Zeit noch weitere Unterstützer finden, insbesondere im Göttinger Raum. Leider wird unsere Aktion in der Göttinger Tagespresse (trotz z.T. mehrmaliger Kontaktaufnahme unsererseits) totgeschwiegen.
Ihr seid daher herzlich aufgerufen, unsere Petition weiter bekannt und auch von der Möglichkeit der Sammlung von Unterschriften mittels UNTERSCHRIFTENBÖGEN Gebrauch zu machen. Bitte benutzt dazu ausschließlich die auf der Petitionsseite direkt abrufbaren Bögen ("Unterschriftenbögen herunterladen" - rechts auf der Seite). Wenn ihr die unterzeichneten Listen nicht selbst hochladen wollt/könnt übernehmen wir dies natür
Neuer Petitionstext: Wir sind gegen die unverhältnismäßige und überzogene neue Gebührenstaffelung der Elternbeiträge für die Göttinger Kindertagesstätten.
Im Rahmen des Entschuldungshilfeprogramms (EHP) hat der rot-grün dominierte Rat der Stadt Göttingen zum Teil drastische Einspar- bzw. Mehreinnahmemaßnahmen beschlossen.
www.zukunftsvertrag.goettingen.de/dito/forum/Anlage-1.pdf?action=openattachment&id=2362&attachmentid=466
Die Maßnahme V061 (Seite 69 f.) trägt den Titel "Einkommensgerechtere Staffelung der Kita-Beiträge". Damit sollen jährlich Mehreinahmen bzw. Minderausgaben i.H.v. 300.000 € erzielt werden.
Bis zum 31.07.2013 existierten 3 Einkommensstufen zur Berechnung der Kita-Beiträge. Eltern, die Sozialleistungen bezogen, wurden den Stufen 1 und 2 zugeordnet. Eltern, mit einem eigenständigen Einkommen - unabhängig von der Höhe ihres Einkommens - hatten den Elternbeitrag der Stufe 3 zu entrichten.
Seit dem 01.08.2013 gelten 6 Staffelstufen zur Berechnung der Elternbeiträge. In die 6. und damit höchste Stufe gelangen Familien (Angestellte) mit einem Kind ab einem Haushalts-Bruttojahreseinkommen von mehr als 69.290 €.
www.dropbox.com/s/nnxm7mf0k68dhm5/A02%20Selbsteinstufung_nach_Bruttojahreseinkommen.pdf
Dabei sind nach § 5 der Entgeltordnung zum Haushaltseinkommen sämtliche Einkünfte zu zählen (u.a. selbständige und nichtselbständige Arbeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge, etc. vgl. § 2 EStG), Lohnersatzleistungen (Elterngeld, Arbeitslosengeld) und sogar Einkünfte der Kinder (z.B. Zinserträge).
www.dropbox.com/s/5ih0i0i9r5ln509/A03%2012-07-13AnlageEntgeltordnung2013Stand25062012.pdf
Wenn also beide Elternteile berufstätig sind und daneben keinerlei weiteren Einkünfte erzielen, fällt man bereits dann in die höchste Stufe, wenn jeder ein Bruttomonatseinkommen i.H.v. 2.887,09 € hat.
Die Mehrbelastungen der Eltern betragen durch diese unverhältnismäßige Beitragserhöhung bis zu 22 % im Hort, bis zu 40 % im Kindergartenbereich und sogar bis zu 55 % in der Krippenbetreuung.
www.dropbox.com/s/us9ri0rx5mx9p0s/A04%20Kita%20Beitragsvergleich%202012-2013.pdf
Gegen diese familienunfreundliche Politik wehren wir uns!
Wir sind bereits mit Unterschriftenaktionen in den Göttinger Kitas unterwegs. Wenn ihr dort schon unterschrieben habt, zeichnet diese Petition bitte nicht noch einmal (eure Unterschrift wurde dann bereits gezählt)!
Bitte helft uns und verbreitet diese Petition! Jede Unterschrift zählt! Neuer Sammlungszeitraum: 3 Monate