20.09.2013, 00:44
Der uns von Herrn Lieske zugesagte Gesprächstermin soll am 07.10.2013 stattfinden.
Insbesondere erhoffen wir uns Aufklärung dazu, wie sich die in Maßnahme V061 genannten Zahlen zusammensetzen, wie es aktuell tatsächlich aussieht und welche Konsequenzen drohen?
Die städtischen Mehreinnahmen sollen sich lt. V061 in 2013 auf 125.000 EURO, ab 2014 auf jährlich 300.000 EURO belaufen. Weiter heißt es in V061: "Die mit der Einführung einer neuen Entgeltordnung erforderlichen Stellenanteile (0,3) zur Einkommensberechnung sind bereits von den Mehreinnahmen abgezogen."
Unsere Fragen (bislang):
1.
Wie hoch sollten die konkreten Mehreinnahmen aus V061 in EURO sein (OHNE Abzug der Verwaltungskosten)? Wie hoch sollten die konkreten Personalkosten für die in V061 genannte 0,3 Stelle in EURO sein? Als Ergebnis müssten sich dann die genannten jährlichen Mehreinnahmen i.H.v. 125.000 EURO bzw. 300.000 EURO ergeben.
Im Protokoll der 14. Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 11.04.2013 heißt es allerdings (dort Punkt 8):
"Für die ab diesem Jahr nötigen Einkommensberechnungen habe man beim Fachbereich Jugend Personalkosten in Höhe von circa 100.000,- EURO angesetzt."
Sind dies die Kosten für die in V061 genannte 0,3 Stelle? Sind die im Jugendhilfeausschuss genannten 100.000 EURO jährliche Kosten? Wie setzt sich dieser Betrag zusammen? Wie viele Verwaltungsstellen stehen dahinter? Welche weiteren Kosten fallen für die Neuberechnung in der Verwaltung an (z.B. Einrichtung des Arbeitsplatzes, Papier, Porto, etc.)?
Um es an einem extremen Beispiel darzustellen: Wenn die geplanten Mehreinnahmen aus der Neustaffelung 400.000 EURO betragen und die Verwaltungsmehrkosten für die Neuberechnung 275.000 EURO ausmachen, käme man für 2013 auch auf ein Plus i.H.v. 125.000 EURO. Allerdings ist wohl offensichtlich, dass das Verhältnis zwischen Nutzen/Kosten in keiner Weise stimmt. Daher unsere Frage nach den KONKRETEN Planzahlen und den tatsächlichen aktuellen Zahlen.
2.
Im Protokoll der 14. Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 11.04.2013 heißt es weiter (dort Punkt 8):
"Er [Anmerkung d. Petenten: Herr Schmidt] erklärt auf Anfrage, dass es für die Stadt Göttingen keine Datenbasis über die Einkommensverteilung der Haushalte gebe, da im Rahmen der bisherigen Elternbeitragsstaffelung keine allgemeinen Einkommensberechnungen durchgeführt worden seien."
Auf welcher Basis wurden dann die konkreten Einkommensgrenzen der seit dem 01.08.2013 geltenden Beitragsstufen festgelegt?
3.
Im Protokoll der 14. Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 11.04.2013 heißt es ferner (dort Punkt 8):
"Ob die angenommene Einnahmeverbesserung durch die neue Elternbeitragsstaffelung realistisch ist, werde noch Anfang 2014 im Rahmen einer Revision überprüft."
Gibt es mittlerweile neuere Erkenntnisse zu den erhofften Einnahmeverbesserungen? Immerhin waren die seitens der Eltern vorzunehmenden Selbsteinstufungen bereits bis Mitte März 2013 abzugeben. Das Kindergartenjahr hat zum 01.08.2013 begonnen. Wann sollen die Beitragsbescheide mit der von der Verwaltung festgesetzten Einstufung ergehen?
Wird hier auf Kosten der Eltern erst einmal experimentiert, was man denn so benötigt, um Betrag X einzusparen? Welche Konsequenzen sollen daraus resultieren? Drohen weitere Erhöhungen der Kita-Beiträge, um die Sparpläne aus V061 doch noch zu erreichen? Wenn ja, in welcher konkreten Höhe? Was muss noch passieren, um V061 als gescheitert anzusehen?
Aus unserer Sicht spricht einiges dafür, dass die Planvorgaben der Maßnahme V061 nicht erreicht werden, da a) die Einkommensverteilung der Göttinger Haushalte offenbar unbekannt ist und b) für die Neuberechnung der Elternbeiträge nunmehr reine Personalkosten i.H.v. 100.000 EURO angesetzt werden.
Hier sei nur an die flammenden Reden insbesondere von SPD, CDU und FDP in der Ratssitzung vom 06.02.2009 (dort TOP 16) erinnert, in der die Einführung einer 6-stufigen Staffelung vehement abgelehnt wurde.
Solltet ihr noch weitere Fragen haben so schickt uns dazu eine E-Mail.