18.04.2021, 12:36
Einfügen eines Links zu einer Petition, die das gleiche Ziel verfolgt.
Neue Begründung:
Die Teilnahme am Präsenzunterricht lediglich für die Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen, die bereit sind, sich einer regelmäßigen Testung in der Schule unterziehen, verletzt das Recht auf Gleichbehandlung und das allgemeine Recht auf Bildung [1]. Bereits seit 1948 ist das Recht auf Bildung in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschrieben[2]. Ein zentrales Anliegen des allgemeinen Rechts auf Bildung besteht darin, Diskriminierungen jeglicher Art entgegenzuwirken. Diskriminierungen können im Bildungssystem auf verschiedene Weise, z.B. durch formale Ausschlüsse wirksam sein. Der zeitweilige Ausschluss von der Teilnahme am Präsenzunterricht entspricht einem solchen formalen Ausschluss. Da der Schutz vor Diskriminierung jedoch für alle Lernenden eine zentrale Voraussetzung für den Bildungserfolg ist, steht zu befürchten, dass ein Testzwang und zeitweiliger Ausschluss vom Präsenzunterricht von Schülerinnen und Schülern, die sich gegen einen Corona-Test in der Schule entscheiden, sowohl zu einer sozialen Missachtung, als auch zu einem Nachteil in ihrem Lernprozess auswirkt. Eine auf diesem Wege mutwillig herbeigeführte Steigerung der Diskriminierung einzelner oder Gruppen von Schülerinnen und Schülern kann – auch in einer gesundheitlich angespannten Situation – weder im Interesse der Landesregierung noch der Lehrer und Lehrerinnen, der Eltern und der Schülerinnen und Schüler sein.
Weiterhin kollidiert das Vorhaben, die Teilnahme am Präsenzunterricht lediglich für die Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen, die bereit sind, sich einer regelmäßigen Testung in der Schule unterziehen, mit dem in § 2 (4) des Schulgesetzes festgeschriebenen Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule, Schülerinnen und Schüler zum selbstverantwortlichen und selbstständigen Handeln zu befähigen. Wie soll dieses gelingen, wenn das Recht auf körperliche Unversehrtheit systematisch verletzt und die Heranwachsenden – unter Androhung eines zeitweiligen Ausschlusses vom Präsenzunterricht - zu medizinischen Eingriffen in ihren eigenen Körper gezwungen werden? Die Förderung selbstverantwortlichen Handelns stellt eine tragende Säule eines Bildungssystems dar, das sich einer Erziehung zur Mündigkeit verschrieben hat. Ein vom Ministerium verordneter und durch die Lehrerinnen und Lehrer ausgeführter Testzwang unterminiert dieses Erziehungsziel.
Aus den genannten Gründen fordern wir, von einer allgemeinen Corona-Testpflicht an Schulen und dem Ausschluss vom Präsenzunterricht bei Ablehnung einer Testung Abstand zu nehmen. Sollte diese Regelung zum Zeitpunkt der Einsendung bereits umgesetzt worden sein, fordern wir eine sofortige Aufhebung derselben.
Bitte helfen Sie mit Ihrer Unterschrift, Schülerinnen und Schülern auch weiterhin das Recht auf Gleichbehandlung und einen selbstverantwortlichen Umgang mit ihrem eigenen Körper zu ermöglichen. Vielen Dank!
[1] vgl. Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15. Februar 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. September 2020, §1.
[2] https://www.institut-fuer menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Weitere_Publikationen/Broschuere_70_Jahre_AEMR.pdf, Letzter Zugriff 04.04.2021
[3] https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Projekte_RKI/COVID-19_Todesfaelle.html, Letzter Zugriff 04.04.2021
[4] https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/basisinformationen/symptome-und-krankheitsverlauf.html#c15019, Letzter Zugriff 04.04.2021
Bitte unterstützen Sie auch folgende Petiton, die das gleiche Ziel verfolgt:
www.openpetition.de/petition/online/selbsttests-an-grundschulen-nein-danke
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 959 (718 in Nordrhein-Westfalen)