Region: Hürth
Umwelt

Gegen die Geruchsbelästigung in Hürth, Erftstadt und Brühl.

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bürgermeister Dirk Breuer

645 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

645 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

21.09.2021, 11:19

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe gerade das Gründungsprotokoll für die Bürgerinitiative fertig geschrieben.
Die Gründungsmitglieder sowie das Dokument werde ich zu einem späteren Zeitpunkt hier veröffentlichen.

Nun möchte ich von Euch gerne wissen, ob Ihr Ideen für einen Namen habt, vielleicht sollten wir hier abstimmen:

1.) Bürgerinitiative Hürth gegen den Gestank
2.) Bürgerinitiative Hürth gegen Geruch
3.) Bürgerinitiative Hürth gegen die die Geruchsbelästigung
4.) Bürgerinitiative- Hürth tut etwas gegen den Gestank

Oder wenn Ihr noch eigene/ bessere Ideen habt, könnt Ihr mir diese gerne zusenden auf: Susanne.Geilen@web.de.

Ich werde dann auch im Laufe der kommenden Woche eine Internetseite für die Bürgerinitiative erstellen, die dann den abgestimmten Namen tragen wird.

www.buergerinitiative-huerthgegendengetank.de
www.buergerinitiaitive-huerthgegendengeruch.de
www.buergerinitiaitive-huerthgegendiegeruchsbelästigung.de oder nur:
www.buergerinitiative-huerth.de
www. buergerinitiative-huerthtutwasgegendengestank.de

Ihr könnt auch, wenn Ihr bei Facebook angemeldet seid, auf folgender Facebook- Seite abstimmen. Den Namen mit den meisten Stimmen wird dann genommen. Hierzu habe ich einen Post verfasst, den Ihr hier findet:

www.facebook.com/Geruchsbelaestigung

Die Vorteile eine Bürgerinitiative sind, dass hier kein großer Administrationsaufwand erforderlich ist, wie beispielsweise bei einem eingetragenen Verein und das Entscheidungen formlos und rasch getroffen werden können. Auch juristisch gibt es dabei keine Probleme. Eine Bürgerinitiative ist als solche nicht (an-) greifbar, daher trifft den Einzelnen keine Pflicht, andere an gesetzwidrigem Handeln zu hindern. Bürgerinitiativen sind für die Politik und Verwaltung nicht berechenbar. Bürgerinitiativen sind zwar an Macht, Zeit und Geld unterlegen, ihre kollektive Intelligenz wiegt diesen Nachteil aber meist auf. Bürgerinitiativen wenden sich primär an eine kommunale Behörde, die zulässt, dass etwas im vorgeblichen Öffentlichen Interesse gegen das tatsächliche Interesse der Bevölkerung geschieht. Es ist für jede Bürgerinitiative unerlässlich, ihre Position dazu zu formulieren und der Behörde kundzutun.

Nachteile: Die Aufbringung finanzieller Mittel bleibt der Opferbereitschaft der einzelnen Mitstreiter(innen) und Sympathisant(Inn)en überlassen - die Verantwortung für Handlungen, die im Interesse der Gemeinschaft erforderlich sind (Anmeldung von Demonstrationen, Impressum von Homepages, Flugblättern, etc.) muss von Einzelpersonen getragen werden und wird nicht automatisch von der Gemeinschaft getragen.

Gesamtheitlich gesehen, sind wir auf einem guten Weg uns gegen diese Geruchsbelästigungen zur Wehr zu setzen !

Viele Grüße von

Susanne Geilen


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