16.09.2021, 11:21
Sehr geehrte Frau Nix, sehr geehrter Herr Dederichs,
wie ist denn die aktuelle Sachlage zum Thema „Geruchsbelästigungen“ ?
Wir wollten uns ja auf dem Laufenden halten, leider habe ich bis dato nichts mehr von Ihnen gehört.
Offenbar ist ja in der Zwischenzeit so Einiges passiert ?!
Sie sprechen in unten stehender Mail von konkreten Maßnahmen, wie sehen diese denn aus ?
Ich füge Ihnen hier die Mail ein, die ich vorliegen habe:
Zwischenzeitlich habe weitere Begehungen auf dem Gelände des Verwertungszentrums Erftkreis durch die Bezirksregierung Köln stattgefunden. Dort wurde der Verursacher der Gerüche vermutet. Im Ergebnis sind die Geruchsbelästigungen zwar im Nahbereich wahrnehmbar, eine Ausbreitung auf des Stadtgebiet Hürth konnte aber zunächst nicht bestätigt werden. Eine unzulässige Emission durch die untersuchten Betriebe konnte auf Grundlage der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) nicht festgestellt werden.
Ich habe mich mit der Untere Immissionsschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises dahingehend abgestimmt, dass kurzfristig weitere Maßnahmen mit der Bezirksregierung Köln und Arnsberg erörtert werden. Zu denken ist hierbei an einer Luftmessung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen oder eine Rasterbegehung über einen längeren Zeitraum. Es wurde ebenfalls abgestimmt, dass die bei der Stadt Hürth eingehenden Meldungen an den Rhein-Erft-Kreis weitergeleitet werden, um diese bei der Auswertung der Beschwerdelage Berücksichtigung zu finden.
Ich kann Ihren Unmut sehr gut nachvollziehen. Ich selber wohne in Alt-Hürth und nehme die Gerüche wahr. Ich kann Ihnen versichern, dass mir sehr an die Lösung des Problems gelegen ist. Leider besitzt die Stadt Hürth im Bereich des Immissionsschutz keine materielle Zuständigkeit. Insofern kann ich, sollte ich den Verursacher ermitteln können, keinerlei Maßnahmen zur Minderung der Geruchsbelästigung verfügen. Sollten die Verursacher außerhalb des Stadtgebietes Hürth sitzen, scheitert dies bereits an der formellen Zuständigkeit der Stadt Hürth. Hierfür wäre im konkreten Fall die Bezirksregierung Köln zuständig. Die bisher ergangenen Hinweise seitens der Bürgerinnen und Bürger haben dort aber bereits erste Maßnahmen ausgelöst.
Ich bin mir der Problematik bewusst, dass der Verweis auf die gesetzlichen Zuständigkeiten keineswegs befriedigend ist. Ich kann Sie gerne über die weiteren Aktivitäten informieren. Ich gehe davon aus, dass in der kommenden Woche konkrete Maßnahmen vereinbart sind, die hoffentlich bald zu einer Verbesserung der Situation führen werden.