Region: Hürth
Umwelt

Gegen die Geruchsbelästigung in Hürth, Erftstadt und Brühl.

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bürgermeister Dirk Breuer

645 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

645 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

13.12.2021, 13:34

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir, die Hürther und Brühler Bürgerinnen und Bürger würden uns gerne über den aktuellen Sachstand zum Thema „Geruchsbelästigungen im Stadtgebiet“ informieren.
Es sind jetzt wieder einige Wochen ins Land gezogen und wir haben keinerlei Information erhalten.

Sowohl bei Anfragen wie auch in Konfliktfällen haben wir als Bürger nach dem Umweltinformationsgesetz und dem Informationsfreiheitsgesetz einen weitreichenden Informationsanspruch gegenüber den Umweltbehörden. Sie als Behörde sind verpflichtet, uns den Stand Ihrer Geruchsermittlungen im Raum Hürth und Brühl mitzuteilen und uns über das Ergebnis und den Inhalt der Überprüfungen zu informieren.

§ 2 (Fn 3)
Zugang zu Umweltinformationen und deren Verbreitung
Jede Person hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen. Wird eine bestimmte Art des Informationszugangs beantragt, wird diesem entsprochen, es sei denn, es ist für die informationspflichtige Stelle angemessen, die Informationen auf andere Art zu eröffnen.
Der freie Zugang zu Umweltinformationen in Nordrhein-Westfalen und die Verbreitung dieser Umweltinformationen richtet sich nach den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Oktober 2014 (BGBl. I S. 1643) mit Ausnahme von §§ 1, 2 Absatz 1 und 2, § 3 Absatz 2 Satz 2 und 3, § 6 Absatz 2 und 5 sowie der §§ 11 bis 14 sowie nach den Vorschriften dieses Gesetzes. Soweit im Umweltinformationsgesetz auf die informationspflichtige Stelle nach § 2 Absatz 1 des Umweltinformationsgesetzes verwiesen wird, wird dies durch die informationspflichtige Stelle nach § 1 Absatz 2 dieses Gesetzes ersetzt.
Wir bitten Sie daher höflich um Stellungnahme.

Ich bedanke mich im Voraus und verbleibe


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