19.11.2021, 11:12
Sehr geehrte Damen und Herren,
gestern wurde bei Radio Erft folgender Artikel veröffentlicht:
www.radioerft.de/artikel/huerth-breuer-macht-druck-wegen-gestank-1136355.html
„Sowohl der Rhein Erft- Kreis als auch die Kölner Bezirksregierung würden in Ihren Schreiben darauf verweisen, für Geruchsermittlungen nicht zuständig zu sein.
Und auch zwischen der Unteren und oberen Emissionsschutzbehörde ginge es nur hin und her. Nach Anhaben der Kölner Bezirksregierung konnten in beiden Städten bisher keine eindeutige Geruchsquelle identifiziert werden.“ Zitat Ende.
Dazu fällt mir spontan ein Zitat von Aristoteles ein: „Es gibt nur einen Weg um Kritik zu vermeiden: nichts tun, nichts sagen und nichts sein.“
Von der letzten Aussage wonach „es mehrere Geruchsquellen“ gibt, bis hin zu Ihrer Aussage, dass „bisher keine eindeutige Geruchsquelle“ identifiziert werden könnten, haben wir ja jetzt eine gute Bandbreite von Aussagen. Ändert sie sich täglich, je nach Verfassung ?
Für uns Bürgerinnen und Bürger ist diese Vorgehensweise fortgesetzte vorsätzliche Körperverletzung, Eingriff in die Wohnqualität sowie Eingriff in die Lebensqualität zum Nachteil der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hürth und Brühl. Mittlerweile sind Teile von Köln (Sülz und Klettenberg) auch schon von dem Gestank betroffen.
Sollten sich die Verhältnisse nicht bald ändern, stellen die Bürgerinnen und Bürger jeweils eine Strafanzeige wegen Beihilfe gegen den Landkreis. Wir sind durchaus gewillt eine Sammelklage vorzubereiten, wenn es nicht anders geht. Wir haben ja lange versucht die Angelegenheit zu klären, haben Hilfe angeboten, wir hatten sogar Bürger/innen, die nachts unterwegs waren, was eigentlich die Aufgabe der zuständigen Behörden ist. Telefonate wurden regelmäßg beim Rhein Erft Kreis abgewimmelt mit der Worten: „Ja ja wir sind dran.“
Ich habe nämlich nicht den Eindruck, dass die Verwaltung in all den Jahren zum Thema Geruchsbelästigung ausreichend ein- und durchgegriffen hat.
Seit mehreren Jahren wird in der Öffentlichkeit diese Geruchsbelästigung beklagt, alle Beteiligten versprechen seither Abhilfe zu schaffen, aber die Geruchsbelästigungen bleiben. Von daher ist von einer fortgesetzten vorsätzlichen Körperverletzung auszugehen.
Die Strafanzeige begründen wir damit, dass die Behörden trotz ausreichender Hinweise aus der Bevölkerung und der Berichterstattung in der Presse seit Jahren offensichtlich keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen bzw. den Unternehmen keinerlei Auflagen erteilt haben, um der Geruchsbelästigung den Riegel vorzuschieben. Ich bin der Meinung, dass der Landkreis und die beteiligten Überwachungsbehörden seinen gesetzlichen Obliegenheiten zum Schutz der Bevölkerung nicht ausreichend nachgekommen sind. Sie haben die Beeinträchtigungen, die seit Jahren stattfinden billigend in Kauf genommen.
Ich wünsche Ihnen allen, wo sie auch wohnen, ein geruchsfreies Wochenende. Und viel Erfolg beim täglichen Lüften, wir können es leider nicht mehr.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Geilen