Region: Hürth
Umwelt

Gegen die Geruchsbelästigung in Hürth, Erftstadt und Brühl.

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bürgermeister Dirk Breuer

645 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

645 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

06.10.2021, 16:46

Sehr geehrte Petitionsteilnehmer,

ich habe heute mit einem Herrn der Bezirksregierung Köln telefoniert.

Seit Mitte Juni 2021 werden Geruchsbeschwerden aus verschiedenen Brühler Ortsteilen und Hürth gemeldet. Die Beschreibung der aufgetretenen Gerüche ist sehr uneinheitlich in Bezug auf Häufigkeit, Intensität und Art.

Als mögliche Geruchsquellen kommen eine Vielzahl von Verursachern infrage, u. a. Chemieanlagen, Abfallanlagen, andere geruchsintensive Betriebe, Kläranlagen, Deponien, Schmutzwasserkanäle, Düngemaßnahmen, etc.

Aufgrund des vorliegenden heterogenen Beschwerdebildes konnten selbst unter Zuhilfenahme der jeweils zugehörigen Windrichtungen und diverser Auswertungen und Begehungen sowie einzelner Gutachten bestimmte Anlagen als Verursacher bisher nicht eindeutig ermittelt werden. Bisher konnte keine gemeldete Geruchsbeschwerde vor Ort unmittelbar und eindeutig bis zu einem Verursacher nachverfolgt werden.

Zuständigkeiten bei Geruchsbeschwerden und Ermittlungen:

bei unbekannter Herkunft - zunächst der Rhein-Erft-Kreis
bei eindeutig identifizierten Geruchsquellen - jeweilige Überwachungsbehörde ( u.a. Untere Immissionsschutzbehörde des REK, die Bezirksregierung Köln (BRK) oder die Bergbehörde.
Alle genannten Behörden haben sich bzgl. der jeweils vorliegenden Erkenntnisse abgestimmt und ein gemeinsames Vorgehen verabredet:

Der REK erstellt mit Unterstützung aller betroffenen Behörden und ein Kataster der potenziellen Hauptemittenten. Der REK bittet das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) um Amtshilfe für eine systematische Auswertung der dokumentierten Beschwerdelage unter den aufgetretenen Windverhältnissen im Hinblick auf vorhandene mögliche Emittenten sowie um einen Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise zur Ermittlung des/r Verursacher.
Über einen unmittelbaren Kontakt des REK zu Beschwerdeführern soll erreicht werden, dass die Beschwerden sehr zeitnah an die zuständige Stelle weitergegeben werden und dann unmittelbar vor Ort weiterverfolgt werden können. Dies soll die Identifikation der Quellenermittlung erleichtern.
Dazu wurden die Meldewege unter den beteiligten Behörden weiter optimiert.

Nachzulesen unter folgendem Link: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/presse/2021/058/index.html


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