23.09.2021, 17:40
Liebe Petitionsteilnehmer,
hier mal einen kleinen Auszug aus dem Protokoll zum Termin der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung am 23.06.2020 zu den geplanten Projekten der RWE am Knapsacker Hügel. Wer das Originaldokument gerne zum lesen hätte, kann mich gerne anschreiben, ich schicke es dann per Email zu. Es umfasst 30 Seiten.
Dokumentation gestellter Fragen und Antworten:
1.) Warum wird das Gelände nicht aus dem Bergrecht genommen ?
Wir sind ein braunkohleverarbeitender Betrieb bis auf weiteres, die Anlage liefert Trocknungsdampf und unterliegen daher dem Bergrecht. Die Bezirksregierung Arnsberg ist daher gemäß Zuständigkeitenverordnung unsere zuständige Behörde. Die Bezirksregierung Köln ist über unser Vorhaben informiert. Hinsichtlich der Belastungen, insbesondere der Luftbelastung, werden die vorhandenen regionalen Musstationen berücksichtigt. Diese werden vom LANUV betreut.
2.) Werden die Klärschlamm- Trocknungsanlage und die Klärschlamm- Monoverbrennungsanlage getrennt genehmigt ?
Ja, für beide Anlagen werden separate Genehmigungsverfahren durchgeführt.
3.) Wird ein Geruchsgutachten im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erstellt ?
Ja, eine Geruchs- Immissionsprognose wird erstellt und ist ein Teil der behördlichen Prüfung.
Das Dokument ist hochinteressant.
Liebe Grüße von
Susanne Geilen