23.07.2021, 10:39
Liebe Unterstützende der Petition "Gegen Gasbohren Halfing/Irlach",
im Folgenden möchte ich euch über den neuesten Stand zur geplanten Erdgasförderung in Halfing auf dem Laufenden halten:
Der Halfinger Gemeinderat hat sich erfreulicherweise gegen die geplante Erdgas-Bohrung ausgesprochen!
www.br.de/nachrichten/bayern/halfinger-gemeinderat-gegen-erdgas-bohrung,SdEvRav
www.ovb-online.de/rosenheim/chiemgau/ro-ch-gem/erdgas-bohrung-halfinger-gemeinderaete-dagegen-90866011.html
Es gab das Gerücht, dass sich die Gemeinde nicht ohne einer entsprechenden Anfrage des Bergamtes zu dem Thema äußern "dürfe":
Dazu der Rechtlicher Stand zur Beteiligung der Kommunen:
Gemeinden können sich gem. § 15 BBergG selbstredend gegen solche Pläne aussprechen:
www.uni-giessen.de/fbz/fb01/professuren-forschung/professuren/reimer/mediathek/dateien/upspdf/upsboehm
biwaanaa.de/DE/wp-content/uploads/2014/07/Fracking-Hessen2013-03-20-rechtsgutachten-bc3b6hm-zu-fracking.pdf
Das Dialogforum letzten Dienstag war aus Sicht der Gasbohurng-Gegner ein Erfolg. Ein offizielles Protokoll wird aktuell noch von den Teilnehmern zur Freigabe ergänzt und dann hier an alle Unterstützer gesendet.
Die interessantesten besprochenen Punkte waren folgende:
Fracking
- Ein Vertreter der Firma Wintershall behauptete zuerst, dass Fracking in Deutschland nicht zulässig sei. Erst als er darauf hingewiesen wurde, dass Fracking nach BBergG ausdrücklich zugelassen ist, räumte er dies ein. Es wird in den Informationsunterlagen der Firma WD zwar angegeben, dass die Fracking-Methode in Halfing nicht zum Einsatz komme, da es sich aber um ein wirtschaftlich orientiertes Unternehmen handelt, gibt es keinen Hinderungsgrund, dass dies am Ende doch geschehen wird.
In dem Kontext sei daran erinnert, dass es BASF/Wintershall war, die Gazprom die größten Erdgasspeicher Deutschlands/Europas im Austausch für Förderrechte im Achimov-Becken (Urengoyskoye), überlassen hat. In diesem Feld (und auch an anderen Förderplätzen in Russland) wird übrigens auch gefrackt um die Kohlenwasserstoffe zu fördern. Die Fracking-Vorhaben von Wintershall & Gazprom werden offen promotet (siehe z.B. www.gazprom.com/f/posts/99/838347/achimgaz-2017-07-06.pdf).
- Es wird im Bereich des Bohrplatzes und Umgebung ein Hydrologeogisches Gutachten erstellt, welches von der Firma Wintershall beauftragt wird. Es wurde darauf hingewiesen, dass im Auftrags- und Betrachtungsfeld 3 Quellen fehlten. Ausserdem wäre es sinnhafter, die Untersuchung im gesamten Aufsuchungsfeld durchzuführen, und nicht nur um die geplante Bohrstelle. Es wurde ausserdem angeregt, dass die Betrachtung der unterirdischen Fließbewegungen in 3D durch ein sogenanntes Untergrund-Mapping erfolgen sollte und nicht nur die Oberflächennahen Schichten.
Verkauf Aufsuchungserlaubnis
Die beiden Vertreter der Firma WD haben außerdem am Donnerstag nochmals vermuten lassen, dass ein Verkauf der Aufsuchungserlaubnis nicht gerade unwahrscheinlich ist.
Hier sei darauf hingewiesen, dass das nicht statthaft wäre, ohne Einwilligung des Bergbauamtes. Dies geschah kürzlich in Baden Württemberg unrechtmäßig. (www.gesetze-im-internet.de/bbergg/__22.html)
Risiken und "Störfälle"
Zum Thema Unfälle und Störfälle wirbt die Firma Wintershal DEA mit langjähriger Erfahrung. Der jüngste Fall in Emlichheim (2019, verursacht durch Wintershall DEA) wird so "entschuldigt", dass die Technik dort veraltet gewesen und die Geologie in Norddeutschland schwieriger sei als in Bayern. Ausserdem wies die Firma WD darauf hin, dass sie bei "grober Fahrlässigkeit" für Umweltschäden hafte.
wintershalldea.de/de/wo-wir-sind/emlichheim/austritt-von-lagerstaettenwasser
www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/osnabrueck_emsland/Verseuchtes-Wasser-Emlichheim-wartet-auf-Antworten,emlichheim196.html
Klimaschutz:
- Nach dem das jüngsten Urteil des BVerfG zu Klimaschutz und Grundgesetz (bit.ly/3dysa1K) müssen alle fossilen Infrastrukturprojekte einer scharfen Prüfung unterzogen werden. Dabei ist die Behauptung, dass Gas um 60% besser als Kohle sei, falsch! (Quelle: www.sueddeutsche.de/meinung/methan-kl und viele mehr!)
BBergG
Die Aufsuchungserlaubnis aus dem Jahr 2004 wurde 5 Mal verlängert. Lt. BBergG ist alleine dieser Umstand rechtswidrig! Auf meine erste Anfrage wurde mir die Aushändigung der angeforderten Unterlagen vom Bergamt und vom StMWi verweigert. Diese stehen jedoch jedem Bürger lt. Umweltinformationsgesetz Art.3 zu. Ich habe diese nocheinmal angefordert.
Weine weitere erfreuliche Nachricht:
Halfing lässt nach Wasser bohren
www.ovb-heimatzeitungen.de/rosenheim-land/2021/07/16/halfing-laesst-nach-wasser-bohren.ovb
Unterstützer könnten gerade jetzt vor den Wahlen über die Seite www.abgeordnetenwatch.de/ den Abgeordneten z.B. die Frage stellen, wie sie dazu stehen, dass in Zeiten des Klimawandels und dem neuen Klimaschutzgesetz noch fossile Brennstoffe gefördert werden