Wohnen

Gegen die Einführung des Bestellerprinzips

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesregierung, Bundestag

12.374 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

12.374 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

02.12.2014, 12:27

Liebe/r Unterzeichner/in der Petition,

erst einmal: vielen Dank für Ihre Unterstützung! Mit 12.375 Unterschriften gegen das falsche Bestellerprinzip haben wir unser Sammelziel von 10.000 um fast ein Viertel übertroffen! Wir möchten uns insbesondere auch bei all denjenigen bedanken, die zusätzlich zu ihrer eigenen Unterschrift bei Kollegen und Kunden auf „Stimmenfang“ gegangen sind und so wesentlich zum Erfolg der Petition beigetragen haben.
Die gewaltige mediale und politische Resonanz auf die Petition des IVD hat nicht nur bei uns Eindruck hinterlassen. Deswegen möchten wir Sie heute darüber informieren, was knapp einen Monat nach Ablauf der Petition mit Ihrer Stimme passiert ist:

Noch bevor am 7. November der Gesetzentwurf zum Mietrechtsnovellierungsgesetz im Plenum des Bundesrates (TOP 31: www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/927/to-node.html) beraten wurde, hatten IVD-Präsident Jens-Ulrich Kießling und IVD-Vize Jürgen Michael Schick die Unterschriften dem Bundesrat übergeben sowie die beteiligten Ausschüsse über die Petition informiert (blog.ivd.net/2014/11/ivd-uebergibt-bundesrat-12-000-stimmen-gegen-das-falsche-bestellerprinzip). In der Bundesratssitzung haben wir dann einen ersten Teilerfolg erlangen können, denn der Bundesrat hat sich den Korrekturempfehlungen zum Bestellerprinzip des Rechts- und Wirtschaftsausschusses angeschlossen (blog.ivd.net/2014/11/bundesrat-fordert-aenderungen-am-bestellerprinzip und: www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2014/0401-0500/447-14%28B%29.pdf?__blob=publicationFile&v=1). Am 13. November fand die erste Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag statt. In der Diskussion, die live im Parlamentsfernsehen verfolgt werden konnte, konnten wir viele unserer Argumente gegen das Bestellerprinzip wiederfinden. So kam es, dass das Bestellerprinzip wieder in der Beratung stand. Die Bundesregierung hat daraufhin ihre „Gegenäußerung zum Beschluss des Bundesrates zum Entwurf des Wohnungsvermittlungsgesetzes“ veröffentlicht. Demnach verschließt sich auch die Bundesregierung nicht der Forderung des Bundesrates, den Gesetzentwurf zum sogenannten „Bestellerprinzip“ zu ändern (ivd-newsletter.net/files/Mietrechtsnovellierungsgesetz.pdf).

Dass nun auch die Bundesregierung Korrekturbedarf sieht, ist unser gemeinsamer Erfolg (ivd.net/der-bundesverband/pressedetail/archive/2014/november/article/ivd-auch-bundesregierung-fordert-nachbesserungen-beim-gesetzentwurf-zum-sogenannten-bestellerpri.html).
Noch wissen wir nicht, ob an dem aktuellen Gesetzentwurf tatsächlich Änderungen vorgenommen werden, aber wir kämpfen, argumentieren, diskutieren und informieren weiter – gemeinsam mit über 12.000 Unterstützern. IVD-Präsident Jens-Ulrich Kießling wird morgen als Experte in einer Anhörung im Deutschen Bundestag zum Thema „Bestellerprinzip“ sprechen (www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a06/anhoerungen/mietrecht/341622). Die Petition nimmt er natürlich mit.

Wir halten Sie auf dem Laufenden! Gerne auch über unseren IVD-Newsletter: www.ivd.net/der-bundesverband/service/ivd-online-newsletter.html.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr IVD-Bundesverband


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