25.02.2015, 14:59
Liebe Unterzeichner/in der Petition,
gestern Nacht haben die Spitzen der Bundesregierung im Koalitionsausschuss eine endgültige Entscheidung zur Mietpreisbremse und zum sogenannten Bestellerprinzip getroffen (ivd.net/der-bundesverband/nachrichtendetail/archive/2015/february/article/koalition-einigt-sich-auf-unechtes-bestellerprinzip-ivd-kuendigt-verfassungsklage-an.html). Gemeinsam mit Ihnen haben wir auf Bundes- und Länderebene fast ein Jahr hart gegen den Gesetzentwurf gekämpft. Wir sind erschüttert, dass die Union am Ende ihren Widerstand aufgegeben und dem Entwurf (dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/031/1803121.pdf) in dieser Form zugestimmt hat.
Trotz der Empfehlung des Bundesrates und dem Verweis der Bundesregierung das „Bestellerprinzip“ nachzubessern, wurden gestern keine Änderungen vorgenommen. Der bisherige Gesetzentwurf wird mit einem falschen Bestellerprinzip umgesetzt. Damit können Wohnungsvermittler in Zukunft grundsätzlich keine Provision mehr vom Wohnungssuchenden verlangen. Der vom Gesetzentwurf vorgesehene Suchauftrag, der eine Provisionspflicht des Suchenden herbeiführen kann, funktioniert nur in absoluten Ausnahmefällen. Dass das Bestellerprinzip dem Koalitionsvertrag in massiver Weise widerspricht, wurde von der Bundesregierung hingenommen (www.ivd.net/der-bundesverband/nachrichtendetail/archive/2014/september/article/ivd-gesetzentwurf-zum-bestellerprinzip-bricht-mit-koalitionsvertrag-und-verstoesst-gegen-die-verfas.html).
Für mich ist das eine herbe Verletzung der Berufsausübung für unsere Maklertätigkeit. Hier gibt es erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Die Existenz vieler Wohnungsvermittler ist bedroht.
Offensichtlich spielen im Licht der großen Politik sachliche Gründe und gute Argumente keine Rolle mehr. Liebe Mitglieder: Ich hatte Ihnen bereits angedeutet, dass wir dies nicht einfach so hinnehmen werden. Deswegen werden wir als IVD unsere gravierenden verfassungsrechtlichen Bedenken nach Karlsruhe tragen und eine Verfassungsbeschwerde erheben.
Bevor das Bestellerprinzip in Kraft tritt, muss der Gesetzentwurf noch vom Bundesrat verabschiedet werden. Dies wird voraussichtlich im März der Fall sein. Mit einem Inkrafttreten ist eventuell zum 1. Mai oder zum 1. Juni zu rechnen. Die bis dahin verbleibende Zeit sollte genutzt werden, um sich auf die Situation einzustellen. Der IVD wird hierzu in Kürze entsprechende Handlungsempfehlungen für unsere Mitglieder zur Verfügung stellen.
Jens-Ulrich Kießling
Präsident des IVD
02.12.2014, 12:27
Liebe/r Unterzeichner/in der Petition,
erst einmal: vielen Dank für Ihre Unterstützung! Mit 12.375 Unterschriften gegen das falsche Bestellerprinzip haben wir unser Sammelziel von 10.000 um fast ein Viertel übertroffen! Wir möchten uns insbesondere auch bei all denjenigen bedanken, die zusätzlich zu ihrer eigenen Unterschrift bei Kollegen und Kunden auf „Stimmenfang“ gegangen sind und so wesentlich zum Erfolg der Petition beigetragen haben.
Die gewaltige mediale und politische Resonanz auf die Petition des IVD hat nicht nur bei uns Eindruck hinterlassen. Deswegen möchten wir Sie heute darüber informieren, was knapp einen Monat nach Ablauf der Petition mit Ihrer Stimme passiert ist:
Noch bevor am 7. November der Gesetzentwurf zum Mietrechtsnovellierungsgesetz im Plenum des Bundesrates (TOP 31: www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/927/to-node.html) beraten wurde, hatten IVD-Präsident Jens-Ulrich Kießling und IVD-Vize Jürgen Michael Schick die Unterschriften dem Bundesrat übergeben sowie die beteiligten Ausschüsse über die Petition informiert (blog.ivd.net/2014/11/ivd-uebergibt-bundesrat-12-000-stimmen-gegen-das-falsche-bestellerprinzip). In der Bundesratssitzung haben wir dann einen ersten Teilerfolg erlangen können, denn der Bundesrat hat sich den Korrekturempfehlungen zum Bestellerprinzip des Rechts- und Wirtschaftsausschusses angeschlossen (blog.ivd.net/2014/11/bundesrat-fordert-aenderungen-am-bestellerprinzip und: www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2014/0401-0500/447-14%28B%29.pdf?__blob=publicationFile&v=1). Am 13. November fand die erste Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag statt. In der Diskussion, die live im Parlamentsfernsehen verfolgt werden konnte, konnten wir viele unserer Argumente gegen das Bestellerprinzip wiederfinden. So kam es, dass das Bestellerprinzip wieder in der Beratung stand. Die Bundesregierung hat daraufhin ihre „Gegenäußerung zum Beschluss des Bundesrates zum Entwurf des Wohnungsvermittlungsgesetzes“ veröffentlicht. Demnach verschließt sich auch die Bundesregierung nicht der Forderung des Bundesrates, den Gesetzentwurf zum sogenannten „Bestellerprinzip“ zu ändern (ivd-newsletter.net/files/Mietrechtsnovellierungsgesetz.pdf).
Dass nun auch die Bundesregierung Korrekturbedarf sieht, ist unser gemeinsamer Erfolg (ivd.net/der-bundesverband/pressedetail/archive/2014/november/article/ivd-auch-bundesregierung-fordert-nachbesserungen-beim-gesetzentwurf-zum-sogenannten-bestellerpri.html).
Noch wissen wir nicht, ob an dem aktuellen Gesetzentwurf tatsächlich Änderungen vorgenommen werden, aber wir kämpfen, argumentieren, diskutieren und informieren weiter – gemeinsam mit über 12.000 Unterstützern. IVD-Präsident Jens-Ulrich Kießling wird morgen als Experte in einer Anhörung im Deutschen Bundestag zum Thema „Bestellerprinzip“ sprechen (www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a06/anhoerungen/mietrecht/341622). Die Petition nimmt er natürlich mit.
Wir halten Sie auf dem Laufenden! Gerne auch über unseren IVD-Newsletter: www.ivd.net/der-bundesverband/service/ivd-online-newsletter.html.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr IVD-Bundesverband