30.01.2018, 14:37
Petitionsverfahren abgeschlossen
Die Petition wurde nicht abgewiesen
Der Tonkünstlerverband Baden-Württemberg hatte im Januar 2017 eine Petition an den Landtag von Baden-Württemberg gerichtet, die die Gleichstellung der freien privaten Musikschulen und der freien privaten Musiklehrer/innen gegenüber der vom Land geförderten Institutionen zum Inhalt hatte.
Der Landtag folgte in seiner 49. Sitzung am 14.12.2017 der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses wie folgt: „Die Petition wird der Regierung als Material überwiesen verbunden mit der Bitte, in einem halben Jahr erneut zu berichten.“
Das positive Signal, das durch diesen Landtagsbeschluss dokumentiert wird, bestärkt den Tonkünstlerverband, weiter an der Behebung der in der Petition angesprochenen Benachteiligungen zu arbeiten. Dazu wurden bereits Gespräche mit dem Kultusministerium geführt. Dieser Dialog soll nun fortgeführt werden.
In den Entscheidungsgründen und den Begründungen, die zur Beschlussempfehlung an den Landtag führen, konnten nach wie vor die Konflikte, die zu der Petition führten, lediglich kommentiert, aber nicht aufgelöst werden:
So bleibt es dabei, dass in der Ganztagsbetreuung die Tätigkeit von Einzelpersonen auf die ehrenamtliche Tätigkeit beschränkt bleibt. Zitat Landtagsdrucksache 16/3070: „Mit dieser Regelung wird vermieden, dass ungewollt sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse begründet werden.“ – das Land regelt Abgabenvermeidung.
Beim Werbeverbot und beim unbeaufsichtigten Verlassen des Schulgeländes wird die Verantwortung direkt den Schulleiterinnen und Schulleitern übertragen, die Einzelfallentscheidungen treffen müssen. Mit anderen Worten: das Land hat keine Möglichkeit, ein Gleichstellungsgebot durchzusetzen.
Ermutigt durch den Bescheid und den gefassten Landtagsbeschluss zur Petition wird der Pädagogische Förderkreis des Tonkünstlerverbandes e.V. die Anerkennung als Träger der außerschulischen Jugendbildung mit Nachdruck weiter verfolgen. Nachdem die landesweite Bedeutung der Aktivitäten durch die flächendeckende Organisation der Regionalverbände außer Frage steht und die Vereinbarungen zum Schutzauftrag der Jugendhilfe gemäß § 8a Abs. 4 und § 72a Abs. 2 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes mit dem Jugendamt der Stadt Stuttgart abgeschlossen werden konnten, dürfte der Anerkennung als Träger der außerschulischen Jugendbildung nichts mehr im Wege stehen. Die gebotenen Satzungsänderungen des gemeinnützigen Pädagogischen Förderkreises des Tonkünstlerverbandes e.V. konnten bereits im Februar 2017 beim Amtsgericht eingetragen werden.
Nach Auskunft des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) soll das Landesjugendkuratorium Ende April 2018 zu dem Antrag gehört werden. Der KVJS führt das Anerkennungsverfahren im Auftrag des Sozialministeriums sowie des Kultusministeriums durch.
Eine Stellungnahme des Kultusministeriums liegt dem KVJS inzwischen vor.
Zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Mitglieder des Tonkünstlerverbandes Baden-Württemberg werden wir weiter daran arbeiten, die Voraussetzungen für eine öffentliche Förderung freier und privater Musikschulen und freier und privater Musiklehrer/innen zu schaffen. Das wäre kein Novum: in Bayern wird die Landesförderung der privaten Musikinstitute seit Jahren praktiziert. Dieses Modell könnte in Baden-Württemberg als Vorbild dienen.
Eckhart Fischer / Ekkehard Hessenbruch