19.01.2017, 10:59
Schreibfehler korrigiert.
Neuer Petitionstext: Freie/private Musikschulen und freie/private MusiklehrerInnen werden beim Abschluss von Kooperationsverträgen mit Ganztagsschulen benachteiligt.
Freie/private Musikschulen und freie/private MusiklehrerInnen haben meist keine Möglichkeit, an öffentlichen Schulen zu werben. Öffentliche Öffentlichen Musikschulen wird diese Möglichkeit meist zugestanden. Der Gleichstellungsgrundsatz wird in Bezug auf Information, Werbung und Wettbewerb verletzt.
Der Gleichstellungsgrundsatz wird durch die Förderung öffentlicher Musikschulen verletzt: private Anbieter können bei gleichem Angebot und gleicher Qualifikation nicht gefördert werden. Hieraus resultiert eine Wettbewerbsverzerrung.
Freie/private Musikschulen und freie/private MusiklehrerInnen haben keinen Zugang zur Landesförderung der beruflichen Weiterbildung. Der Gleichheitsgrundsatz wird verletzt.
Schülerinnen und Schüler öffentlicher Schulen erhalten die Erlaubnis zum unbeaufsichtigten Verlassen des Schulgeländes, um. z. B. eine Sportstätte oder ein Hallenbad aufzusuchen. Diese Möglichkeit wird Schülerinnen und Schülern, die individuellen Musikunterricht besuchen möchten, verwehrt. Der Gleichheitsgrundsatz wird verletzt.