Region: Hessen
Soziales

Gegen die Benachteiligung der Versorgungsempfänger*innen des Landes Hessen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Peter Beuth, Hessischer Minister des Innern und für Sport
2.380 Unterstützende 2.214 in Hessen

Der Petition wurde nicht entsprochen

2.380 Unterstützende 2.214 in Hessen

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 21.09.2022
  4. Dialog
  5. Beendet

22.03.2022, 15:25

Da noch keine Links zum Beleg und zu weiterführenden Informationen angegeben waren, wurden diese jetzt eingefügt. Verlinkt sind nunmehr: 1. Pressemeldung des VGH Kassel über die verfassungswidrig zu niedrige Beamtenbesoldung in Hessen; 2. Die Gesetzesgrundlage für die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2022 und 2023 und zur Gewährung einer Corona-Sonderzahlung; 3. DGB-Stellungnahme zum Gesetzentwurf über die Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Gewährung einer Corona-Sonderzahlung.


Neuer Petitionstext:

Sehr geehrter Herr Minister Beuth,

dass das Land Hessen seine Fürsorgepflicht gegenüber den Versorgungsempfänger*innen derart vernachlässigt und eine Kompensation der zehn Nullmonate verweigert, ist nicht akzeptabel!

 Ich fordere Sie daher auf: Beenden Sie die Benachteiligung der Versorgungsempfänger*innen!



Neue Begründung:

Durch den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen haben Tarifbeschäftigte und Beamt*innen eine Sonderzahlung von bis zu 1.000 Euro erhalten. Unabhängig von ihrer konkreten Funktion und der schwierigen Arbeit der aktiven Kolleg*innen während der Corona-Pandemie, kompensiert diese Sonderzahlung in Wahrheit die lange Zeit bis zur ersten Erhöhung der Bezüge im August 2022.

 Diese Kompensation sollen Versorgungsempfänger*innen aber nicht erhalten. Sie haben insgesamt zehn Nullmonate hinzunehmen - und das bei einer Inflation von 3,1 Prozent im Jahr 2021 und einer noch höheren Inflationsprognose für 2022. Damit müssten die Senior*innen ein reales Einkommensminus hinnehmen. 

Auch aktive Beamt*innen kennen es nur zur gut: Der Dienstherr kommt immer wieder auf die Idee, beim Sparen den öffentlichen Dienst heranzuziehen. Dass das nicht geht, hat Ende 2021 auch der Verwaltungsgerichtshof festgestellt. Jetzt ist Solidarität mit den Versorgungsempfänger*innen und eine klare Botschaft an den Dienstherr gefragt! Beteiligen Sie sich an der Petition gegen die Benachteiligung der Versorgungsempfänger*innen des Landes Hessen.

Links:

verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/beamtenbesoldung-in-hessen-verfassungswidrig-zu-niedrig

www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-CoronaSoZahlGHErahmen

DGB zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Öffentlichen Dienst | DGB Hessen-Thüringen


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 6 (5 in Hessen)


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