21.09.2022, 17:42
openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss von Hessen eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.
Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.
Mit besten Grüßen,
das Team von openPetition
29.03.2022, 15:54
Ursprünglich hatten wir eine niedrigeres Ziel für die Unterschriftenzahl anvisiert. Da aus der Region automatisch ein mit 15.000 deutlich höheres Ziel ermittelt wurde, haben wir zwecks Zielerreichung die Laufzeit angepasst.
Neues Zeichnungsende: 27.06.2022
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 14 (9 in Hessen)
22.03.2022, 15:25
Da noch keine Links zum Beleg und zu weiterführenden Informationen angegeben waren, wurden diese jetzt eingefügt. Verlinkt sind nunmehr: 1. Pressemeldung des VGH Kassel über die verfassungswidrig zu niedrige Beamtenbesoldung in Hessen; 2. Die Gesetzesgrundlage für die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2022 und 2023 und zur Gewährung einer Corona-Sonderzahlung; 3. DGB-Stellungnahme zum Gesetzentwurf über die Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Gewährung einer Corona-Sonderzahlung.
Neuer Petitionstext:
Sehr geehrter Herr Minister Beuth,
dass das Land Hessen seine Fürsorgepflicht gegenüber den Versorgungsempfänger*innen derart vernachlässigt und eine Kompensation der zehn Nullmonate verweigert, ist nicht akzeptabel!
Ich fordere Sie daher auf: Beenden Sie die Benachteiligung der Versorgungsempfänger*innen!
Neue Begründung: Durch den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen haben Tarifbeschäftigte und Beamt*innen eine Sonderzahlung von bis zu 1.000 Euro erhalten. Unabhängig von ihrer konkreten Funktion und der schwierigen Arbeit der aktiven Kolleg*innen während der Corona-Pandemie, kompensiert diese Sonderzahlung in Wahrheit die lange Zeit bis zur ersten Erhöhung der Bezüge im August 2022.
Diese Kompensation sollen Versorgungsempfänger*innen aber nicht erhalten. Sie haben insgesamt zehn Nullmonate hinzunehmen - und das bei einer Inflation von 3,1 Prozent im Jahr 2021 und einer noch höheren Inflationsprognose für 2022. Damit müssten die Senior*innen ein reales Einkommensminus hinnehmen.
Auch aktive Beamt*innen kennen es nur zur gut: Der Dienstherr kommt immer wieder auf die Idee, beim Sparen den öffentlichen Dienst heranzuziehen. Dass das nicht geht, hat Ende 2021 auch der Verwaltungsgerichtshof festgestellt. Jetzt ist Solidarität mit den Versorgungsempfänger*innen und eine klare Botschaft an den Dienstherr gefragt! Beteiligen Sie sich an der Petition gegen die Benachteiligung der Versorgungsempfänger*innen des Landes Hessen.
Links:
verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/beamtenbesoldung-in-hessen-verfassungswidrig-zu-niedrig
www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-CoronaSoZahlGHErahmen
DGB zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Öffentlichen Dienst | DGB Hessen-Thüringen
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 6 (5 in Hessen)
21.03.2022, 11:29
Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:
Diese Petition steht im Konflikt mit Punkt 1.4 der Nutzungsbedingungen für zulässige Petitionen.
Bitte belegen Sie folgende Aussagen durch Angabe von Quellen (Links/URL):
"Durch den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen haben Tarifbeschäftigte und Beamt*innen eine Sonderzahlung von bis zu 1.000 Euro erhalten. Unabhängig von ihrer konkreten Funktion und der schwierigen Arbeit der aktiven Kolleg*innen während der Corona-Pandemie, kompensiert diese Sonderzahlung in Wahrheit die lange Zeit bis zur ersten Erhöhung der Bezüge im August 2022."
"Diese Kompensation sollen Versorgungsempfänger*innen aber nicht erhalten. Sie haben insgesamt zehn Nullmonate hinzunehmen - und das bei einer Inflation von 3,1 Prozent im Jahr 2021 und einer noch höheren Inflationsprognose für 2022. Damit müssten die Senior*innen ein reales Einkommensminus hinnehmen."
"Auch aktive Beamt*innen kennen es nur zur gut: Der Dienstherr kommt immer wieder auf die Idee, beim Sparen den öffentlichen Dienst heranzuziehen. Dass das nicht geht, hat Ende 2021 auch der Verwaltungsgerichtshof festgestellt."