Gegen die Aufweichung des Abtreibungs"rechts"!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundestag

13.423 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

13.423 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

Neuigkeiten

14.12.2017, 02:07

Liebe Unterstützer der Petition gegen die Aufweichung des Abtreibungsrechts,
ich bin wirklich dankbar für Ihre Mitzeichnungen und Ihr Verbreiten dieses Anliegens. Allein gestern sind über 2000 Unterschriften hinzugekommen. Vielen Dank!
Doch um den Erhalt des §219a StGB, der die Bewerbung von Abtreibungen verbietet, sieht es düster aus. SPD, Linke und Grüne möchten seine ersatzlose Streichung im Eiltempo durchsetzen. Jetzt brauchen sie nur noch die Stimmen der FDP und schon haben sie eine Mehrheit. Die interfraktionellen Gespräche laufen m.W. bereits.
Darum schreibe ich nun Sie an, denn nun gilt es schnell zu sein. Die FDP hat noch (!) ein differenziertes Verhältnis zum §219a. Sie sieht ihn kritisch und schwankt zwischen Abschwächung und Streichung hin und her. Hier können wir ansetzen und versuchen, die Einigung zwischen den vier Parteien zu verhindern, indem wir versuchen, die FDP sowohl inhaltlich als auch mit Masse vom Sinn des Paragrafen zu überzeugen.
Darum bitte ich jeden von Ihnen, der das möchte, an die FDP-Bundestagsfraktion eine E-Mail zu schreiben. Ich habe bereits einen Text vorformuliert, den Sie einfach kopieren und Ihren jeweiligen Namen daruntersetzen können. Natürlich sind auch eigens formulierte Mails wunderbar! Wichtig sind dabei Sachlichkeit und eine freundliche Bestimmtheit.

Ich wünsche Ihnen allen eine gesegnete und fröhliche Advents- und Weihnachtszeit.
Es grüßt herzlich: Bertram Lenke.

PS: Gerne können Sie auch zusätzlich eine Mail an Katja Suding (katja.suding@fdp-hh.de) sowie Stephan Thomae (stephan.thomae@bundestag.de) versenden, die die Petition für die Streichung des Paragrafen leider relativ wohlwollend für die FDP-Fraktion entgegengenommen haben. Entsprechend müsste dann das „Damen und Herren“ verändert werden.

PPS: Zum Verlauf der Petition: Wahrscheinlich muss die Zeichnungsfrist Ende Dezember / Anfang Januar vorzeitig beendet werden, um sie noch rechtzeitig den Bundestagsfraktionen zukommen zu lassen und Stellungnahme entgegen zu nehmen.
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E-Mail an: buergerdialog@fdpbt.de

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich Sie ausdrücklich bitten, einer von den Bundestagsfraktionen der SPD, Grünen und Linken geforderten Streichung des §219a StGB nicht zuzustimmen und auch dessen Aufweichung entschieden abzulehnen.
Laut §219 StGB hat jedes ungeborene Kind auch gegenüber seiner Mutter ein eigenes Recht auf Leben. Diese Würde des ungeborenen Menschen gilt es zu bejahen, auch gesetzlich. Wir haben kein Recht, die Würde und das Lebensrecht des ungeborenen Kindes dadurch praktisch zu negieren. Dies geschieht aber, wenn wir gesetzlich erlauben, dass über eine Abtreibung von daran verdienenden Ärzten gesprochen werden kann als wäre es ein wertneutraler medizinischer Eingriff, eine normale und akzeptable Sache. Das ist es keinesfalls! Bei jeder Abtreibung stirbt ein ungeborenes Kind und damit kann die Thematik nicht auf die körperliche Selbstbestimmung der Frau reduziert werden.
Die Abschaffung von §219a ermöglicht nicht nur die Rede über Abtreibungen als wäre es etwas Normales, sondern ermöglicht auch das Bewerben eines solchen Eingriffs. Beides verneint die Menschenwürde des ungeborenen Kindes.
Das darf nicht geschehen und darum bitte ich Sie, sich weder für eine Abschwächung noch Streichung des §219a StGB stark zu machen.

Mit freundlichen Grüßen


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