29.03.2022, 11:55
Liebe Unterstützende,
nachdem das neue Denkmalschutzgesetz der Landesregierung NRW im Februar zur ersten Lesung ins Parlament eingebracht wurde, fand die öffentliche Anhörung des Ausschusses Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen zum geplanten Gesetz am 18.3. statt. Die Mehrzahl der Experten kritisierte das Gesetz in ihren Stellungnahmen und mündlich weiterhin scharf – darunter auch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz. „Die überwiegend kritischen Stellungnahmen machen deutlich, dass das Gesetz noch erheblichen Überarbeitungsbedarf hat – will man nicht eine Klagewelle in Kauf nehmen“, bilanziert Stiftungsvorstand Dr. Steffen Skudelny.
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz fordert die zuständige Ministerin Ina Scharrenbach auf, mit ausreichend Zeit und im offenen Diskurs die Defizite des Gesetzes anzugehen – und es erst dann den Abgeordneten zur Abstimmung vorzulegen. Denn ein Thema von Verfassungsrang wie der Denkmalschutz in NRW verdient einen entsprechenden respektvollen parlamentarischen und öffentlichen Umgang. Nichtsdestotrotz steht zu befürchten, dass das geplante Denkmal-NICHT-Schutzgesetz nach dem Willen von CDU und FDP noch vor der Landtagswahl im Mai verabschiedet werden soll. Ein Tiefschlag für NRWs Denkmale! Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz wird weiterhin das tun, was möglich ist, um Denkmale in NRW bestmöglich zu schützen. Wir versprechen: Wir bleiben dran und halten Sie auf dem Laufenden!
Unsere ausführliche Stellungnahme zum neuen Denkmal-NICHT-Schutzgesetz finden Sie hier www.denkmalschutz.de/fileadmin/media/Bilder/Presse/Denkmale_in-Gefahr/220307_Stellungnahme_der_Deutschen_Stiftung_Denkmalschutz.pdf,
sämtliche eingereichte Stellungnahmen unter: www.landtag.nrw.de/home/dokumente/dokumentensuche/gesetzgebungsportal/suchergebnis-gesetze.html?nummer=1713581/0100&ev=g&wp=17,
aktuelle Presseinformationen der Deutschen Stiftung Denkmalschutz zum Thema unter www.denkmalschutz.de/denkmale-in-gefahr
Ihre Deutsche Stiftung Denkmalschutz