Kultur

Gegen das neue "Denkmal-NICHT-Schutzgesetz" in NRW: Damit Denkmalschutz nicht ausgehebelt wird!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Der Präsident des Landtags NRW, André Kuper, Petitionsausschuss NRW

24.404 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

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  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Pro

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Unzumutbarkeit

§8 des geltenden DSCHG und §8 der Novelle stellen eine starke Verwässerung des Denkmlaschutzes dar. Der Begriff der Zumutbarkeit wird für den Eigentümer dermaßen gedehnt, dass der Denkmalschutz nur noch eine Erklärung des guten Willens sein wird. §8, (1) "Unzumutbarkeit ist insbesondere gegeben, soweit die Kosten der Erhaltung und Bewirtschaftung dauerhaft nicht durch die Erträge oder den Gebrauchswert des Denkmals aufgewogen werden können."

Quelle: www.landtag.nrw.de/home/dokumente_und_recherche/gesetzgebungsportal/aktuelle-gesetzgebungsverfahr/denkmalschutz.html

4.8

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Der Entwurf ist an vielen Stellen geradezu dilettantisch formuliert und dürfte - zu seiner rechtmäßigen Anwendbarkeit - vorausgehende(!) Auslegungsarbeit erfordern, was so im Rechtskanon seinesgleichen suchen dürfte. Allein nach dem neuen § 21 Abs. 5 sollen Denkmalbehörden diejenigen Maßnahmen treffen, die ihnen erforderlich bloß "erscheinen". Das ist rechtsstaatlich nicht hinnehmbar und schlicht falsch, denn Behörden treffen NUR die Maßnahmen, die nach gehöriger Sachverhaltsaufklärung erforderlich SIND. Hier wird Willkür und Rechtsunsicherheit Tür und Tor geöffnet.

Quelle:

4.7

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veränderter Denkmalbegriff

Die geplante Gesetzesänderung verändert den Denkmalbegriff: Die bisherige Definition wird ergänzt um ein vorrangiges Kriterium "aus alter Zeit". Damit fallen von vornherein alle potentiellen Denkmäler aus der Gegenwart oder der näheren Vergangenheit (man denke z.B. an die Bauten des gerade verstorbenen Gottfried Böhm) aus dem Schutzbereich des Gesetzes heraus, unabhängig von ihrem kulturellen oder wissenschaftlichen Wert.

Quelle: Vergleich von Paragraf 2 S.1 des DSchG in der aktuellen Fassung mit der geplanten Neufassung

4.4

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Zweckmäßigkeit, Zuständigkeit der Denkmalbehörden

§18 Novelle "(4) Die oberste Denkmalbehörde kann durch Verordnung einzelne Zuständigkeiten nach diesem Gesetz abweichend von den Absätzen 1 bis 3 auf eine oder mehrere Bezirksregierungen übertragen, wenn dies für die Erledigung bestimmter Aufgaben zweckmäßiger ist." Wer oder was entscheidet über die Zweckmäßigkeit?

Quelle: Denkmalschutznovelle www.landtag.nrw.de/home/dokumente_und_recherche/gesetzgebungsportal/aktuelle-gesetzgebungsverfahr/denkmalschutz.html

4.3

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Klimaschutz, Einsatz zeitgemäßer Bauprodukte

Bisher waren Baudenkmale aus den verpflichtenden energetischen Nachrüstungen ausgenommen. Die Höhe der Fördermittel entspricht dem Effiziengrad der Maßnahmen. Wenig gefördert: Maßnahmen, die im Denkmalbereich andere Konzepte, erhöhte Kosten erfordern. Das neue DSCHG §9: "Die Behörden haben [...], des Einsatzes erneuerbarer Energien [...] zu berücksichtigen. (3) Ein Eingriff in ein Baudenkmal, der dessen Nutzbarkeit nachhaltig verbessert, kann auch dann erlaubt werden, wenn er den Denkmalwert wegen des Einsatzes zeitgemäßer Bauprodukte oder neuer Bauarten nur geringfügig beeinträchtigt."

Quelle: www.landtag.nrw.de/home/dokumente_und_recherche/gesetzgebungsportal/aktuelle-gesetzgebungsverfahr/denkmalschutz.html

4.2

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Novelle Denkmalschutzgestz NRW vom März 2021

Der erste Absatz formuliert das neue Ziel des sogenannten Denkmalschutzgesetzes. §1, (1) "[...] Es ist Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege, die Denkmäler wissenschaftlich zu erforschen und das Wissen über Denkmäler zu verbreiten sowie nach Maßgabe dieses Gesetzes Denkmäler zu schützen und zu pflegen. Dabei ist auf eine sinnvolle Nutzung hinzuwirken." Der letzte Satz hat es in sich. Die Nutzung kann ausschlaggebend für den Schutz und die Pflege der Denkmale sein. Oberste Priorität verfolgt die wissenschaftliche Erfassung und Publikation des Denkmals; nicht gleichwertig der Erhalt.

Quelle: www.mhkbg.nrw/sites/default/files/documents/2021-03/2021_03_03_hp-dschg.pdf

4.0

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Hier wird Kultur mit Nutzen vermischt. Wird zur Folge haben, dass wir noch mehr Homogenität ertragen müssen und weniger Diversität erleben dürfen. Soll dann zur Folge haben, das wir alle etwas mehr geradeaus denken. Genauso wie in vermeintlichen Urlaubsparadiesen Bettenburgen als Mahnmal aller Bausünden bestehen bleiben müssen, braucht es auch bei uns verschiedene und viele Anstöße zum Denken.

Quelle:

3.6

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nationale Kulturgut

Wollen wir ein ge geschichtslose Nation werden, wie die USA? Denkmäler gehoren, wie viele ander Dinge auch, zum Gesicht einer Nation und müssen für die nächsten Generationen erhalten bleiben! Da es sich als nationales Kulturgut handelt, ist jedoch die Differenz für den Merhaufwand der Erhaltung oder den Nutzungsausfall durch Denkmalschutzmaßnahmen weitgehen auszugleichen!

Quelle:

3.3

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culture cancel

Im iI. Weltkrieg wurden viele deutsche, historisch wertvolle Bauten zerstört; politisch motiviert ganz im Vordenkmuster von GRÜN/ROT, soll nun die Abrissbirne eingesetzt werden.= ala' BÖSE BAUTEN" müssen diversen Neubauten weichen, PROKLAMIERT wird = "Jetzt wird in die Hände gespuckt -- wir steigern das Abriss-Produkt"... Tja,...gewisse Klientel freut's .. anderre, wie mich, DiplProdDesigner - Berufsfotograf, Kunstschmiedemeister und Gymnasiallehrer (Fach. KUNST Sek iI) sind WÜTEND

Quelle:

2.5

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Alte Gebäude u. Denkmäler

Ich bin dereinung, dass alte Bausubstanz erhalten werden sollte. Die nach uns kommenden Generationen brauchen Erinnerungen an vergangene Zeiten, auch durch Häuser oder Denkmäler angeregt. Mir geht das Herz auf, wenn ich alte Häuser oder 'Denk' mäler sehe, weil es mich freut, dass früher die Menschen viel mehr wert auf Schönheit eben auch im Bau gelegt haben.

Quelle: Eigene

2.5

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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In Köln steht gefühlt jedes dritte Haus unter Denkmalschutz. Zur Zeit muss dann jeder kleine Umbau, und wenn es nur andere Pfannen auf dem Dach sind, aufwendig geprüft und bewertet werden, ein Gutachten erstellt werden usw. Da freuen sich die Architekten, die sich das teuer bezahlen lassen. Zumindest für den Bereich der normalen Wohnhäuser ist die geplante Änderung zu begrüßen.

Quelle:

2.9

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Denkmalschutz gegen Klimaschutz

Wir haben in einer dekmalgeschützten Siedlung ein Reihenhaus gekauft und wollten bei der Sanierung, Strom und damit auch Heizung mit Photovoltaik unterstützen. Wurde uns von der Denkmalaufsicht verwehrt. Wie bitte, in der heutigen Zeit. Nichts gegen Denkmalschutz, aber auch hier muss eine Korrektivmöglichkeit geben.

Quelle:

2.5

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Ein herrlicher vierlängen Bauernhof in unserer Nachbarschft steht unter Denkmalschutz. eine Riesenscheune aus Backsteinen der alte Kuhstall dazu eine Tiefgarage unterder Hoffläche. Die Autos werden in der untersten Etage mit Chips elektrisch angeholt und in drei Fächer übereinander gesetzt. Bei Überschwemmung oder Stromausfall eine Katastrophe ! 22 Familien sollen einziehen. Das Schlimme ist reiche Leute kaufen die Wohnungen,, können sofort hohe Abschreibungen vornehmen,also Steuern sparen und andere bekommen keine Genehmigung für den Umbau Scheune in Wohnung

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2.5

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Weg damit !

Denkmalschutz ist defacto Enteignung. Bauvorhaben und Erneuerung sind erwünscht, aber man darf ständig um Erlaubnis betteln. Zuschüsse für die Mehrkosten gibt es auch nur in den seltensten Fällen. Wir haben 2 große Häuser, beide unter Denkmalschutz, und wir haben seit über 40 Jahren Theater mit dem Verein. Ich begrüße die Abschaffung.

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2.0

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Jeder weiß in etwa um die Bausubstanz und den Erhaltungsaufwand alter und muffiger Bruchbuden. Das kostet Unmengen Geld. Es gibt Wichtigeres, wo investiert werden muss. Z.B. in Schulen. Sonst steht unser Bildungssystem auch bald unter Denkmalschutz. "Denkmalschutz" und "wertvolles Kulturgut" sind Begriffe und Schlagwörter im Interessenskonflikt der Parteien. Wirkliches Interesse am Denkmalschutz haben vermutlich nur diejenigen, die damit ihre Brötchen verdienen.

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1.4

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Geld besser für wichtigeres ausgeben!

Ich finde, dass der Denkmalschutz in der Vergangenheit mit viel zu hohen Mitteln augestattet wurde! Es wird höchste Zeit hier eine neue Bewertung vorzunehmen. Wir können das Geld sinnvoller z. B. für den Klimaschutz oder Soziales ausgeben.

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1.3

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Der Denkmalschutz hat mittlerweile eine ungeheure Eigendynamik entwickelt; die Entscheidungen sind in großen Teilen nicht mehr nachvollziehbar und hindern Eigentümer häufig genug an einer vernünftigen wirtschaftlichen Verwertbarkeit. Zudem werden Gebäude unter Denkmalschutz gestellt, was allerhöchstens in "akademischen Zirkeln" auf Gegenliebe stößt. Je mehr hier Einhalt geboten wird, desto besser!!!

Quelle:

1.2

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neues wagen

Der Denkmalschutz kann ganz weg, da er Willkür ist. Außerdem steht er Erneuerungen feindlich gegenüber. Man muss weder hässliche Nachkriegsbauten noch altmodische alte Häuser, nicht einmal die Pyramiden oder alte römische Scherbe in Köln instand halten, verwahren, katalogisieren, forotografieren, der Nachwelt in den Weg stellen oder kostenträchtig mit einem Museum versehen.

Quelle:

0.9

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