Gesundheit

Gegen das geplante Apothekenreformgesetz - keine „Apotheken ohne Apotheker“!

Petition richtet sich an
Bundesministerium für Gesundheit

170.958 Unterschriften

200.000 für Sammelziel

170.958 Unterschriften

200.000 für Sammelziel
  1. Gestartet Juli 2024
  2. Sammlung noch > 5 Wochen
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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Neuigkeiten

22.08.2024, 09:32

Im Petitionstext wurde das Datum des geplanten Kabinettsbeschlusses von 21. August 2024 auf "Noch im Jahr 2024" geändert, da das umstrittene Gesetzesvorhaben am 21. August 2024 nicht den Weg auf die Tagesordnung des Kabinetts fand und laut Bundesgesundheitsministerium nun schnellstmöglich noch in diesem Jahr beschlossen werden soll. Bis dahin laufen alle Protestmaßnahmen der Apothekerschaft ungebremst weiter mit dem Ziel die Bundesregierung aufzufordern, die Pläne aus dem Bundesgesundheitsministerium zurückzuweisen und für maßgebliche und nachhaltige Überarbeitungen im Entwurf zur Apothekenreform zu sorgen. Diese Überarbeitungen sollen die Patientensicherheit, die Stärkung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die öffentlichen Apotheken gleichermaßen berücksichtigen.


Neuer Petitionstext:

VoraussichtlichNoch amim 21. AugustJahr 2024 beschließtwill die Bundesregierung über einen vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegten Entwurf einer Apothekenreform,Apothekenreform beschließen, der für die Menschen in der Bundesrepublik massive Einschnitte in der sicheren und flächendeckenden Arzneimittelversorgung durch die öffentliche Apotheke vor Ort mit sich bringt. So plant das BMG, künftig auf die Kompetenz von Apothekerinnen und Apothekern in der Apotheke zu verzichten, Leistungen und Öffnungszeiten einzuschränken und das bewährte System der wohnortnahen Arzneimittelversorgung durch die aktuell noch rund 17.500 öffentlichen Apotheken einem radikalen Systemwechsel zu unterziehen.

Das hat gravierende Auswirkungen auf die Patientensicherheit, eine funktionierende Arzneimitteltherapie und den Leistungsumfang durch die öffentlichen Apotheken, die ganz konkret so aussehen:

  • Studierte Apothekerinnen und Apotheker mit ihrer pharmazeutischen Kompetenz für Beratungsleistungen und Kontrollfunktionen sollen künftig nur noch acht Stunden pro Woche in einer Apotheke anwesend sein müssen. Das Bundesgesundheitsministerium nimmt den Patientinnen und Patienten damit wertvolle, vertraute und kompetente Ansprechpartner für ihr höchstes Gut: ihre Gesundheit.
  • Apothekenleistungen wie beispielsweise die Abgabe von starken Schmerzmitteln (Betäubungsmittel), das Erkennen von Einnahmeproblemen, Medikationsanalysen, die Herstellung von Arzneimitteln vor Ort (Rezepturen) oder Impfungen fallen in den Zeiten, in denen keine Apothekerin oder kein Apotheker anwesend ist, entweder komplett weg oder sind nur noch nach einer Terminvereinbarung erhältlich, um die sich die Patientinnen und Patienten künftig nach dem Willen des Bundesgesundheitsministeriums offenkundig selbst kümmern müssen.
  • Die Wegnahme der pharmazeutischen Kompetenz aus den Apothekenbetrieben wird dazu führen, dass die Apotheken vom kompetenten Gesundheitsdienstleister zur reinen Abgabestelle für Arzneimittel degradiert werden. Die bis heute hohe Qualität in der wohnortnahen Arzneimittelversorgung, also die Daseinsfürsorge, wird somit als zweitrangig eingestuft. Die hochwertige und sichere Versorgung mit Medikamenten wird zugunsten der Ökonomisierung geopfert, weil die Inhaberinnen und Inhaber ihre Betriebe künftig maximal wirtschaftlich optimieren müssen. Auch für Menschen in strukturschwachen Regionen wird dieser Qualitätsverlust zur Gefahr, die schnell in einer Zwei-Klassen-Versorgung mündet.
  • Das Apothekensterben wird sich noch weiter beschleunigen und sowohl in den Städten als auch in ländlichen Regionen massiv zunehmen. Denn das Bundesgesundheitsministerium versäumt es, mit seinem Reformvorhaben endlich für eine nachhaltige wirtschaftliche Stärkung der öffentlichen Apotheken und deren gesetzlich verankertem Versorgungsauftrag zu sorgen.


Neues Zeichnungsende: 31.12.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 113.004


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