Minderheitenschutz

Gebärdensprache umsetzen! Bilingual - bimodal - endlich normal!*

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschüsse der Landtage & des Bundestages

19.240 Unterschriften

Bearbeitungsfrist abgelaufen

19.240 Unterschriften

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

19.01.2018, 14:45

Bei einem Netzwerktreffen von BilingualERleben diskutierten wir letztes Jahr über die aktuellen Handreichungen des sächsischen Kultusministeriums. In den Heften zur Förder- bzw. integrativen Beschulung kommt Gebärdensprache nicht im Sinne einer natürlichen Unterrichtssprache für hörbehinderte Kinder vor. Diese Handreichungen sind aber nach der UN BRK herausgegeben worden... Weder Gehörlosenschulen, noch Regelschulen orientieren sich am Artikel 24 der UN Behindertenrechtskonvention.

So entstand die erste Papierversion dieser Petition. Bereits in kurzer Zeit sammelten wir über 100 Unterschriften bei der "Parade der Vielfalt" in Dresden.
Da sich die Inhalte im Internet schneller verbreiten und nur online Menschen im gesamten deutschsprachigen Raum darauf aufmerksam gemacht werden können, wird die bisherige Sammlung nun auf OpenPetition.de fortgesetzt. Ziel und Hintergrund der Petition "Gebärdensprache umsetzen" sind natürlich gleich geblieben.

Zur Information und Zusammenführung von Papier und Internet hier der Text der ersten analogen Unterschriftensammlung:

„Wir fordern Gebärdensprache auf allen Ebenen des Förder- und Bildungswesens!
Ermöglichen Sie barrierefreies Lernen und Leben! Setzen Sie Artikel 24 Abs. 3 u. 4 der UN BRK um "

UN Behindertenrechtskonventionen, Artikel 24 - Bildung
...(3) Die Vertragsstaaten ermöglichen Menschen mit Behinderungen, lebenspraktische Fertigkeiten und soziale Kompetenzen zu erwerben, um ihre volle und gleichberechtigte Teilhabe an der Bildung und als Mitglieder der Gemeinschaft zu erleichtern. Zu diesem Zweck ergreifen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen; unter anderem
a. erleichtern sie das Erlernen von Brailleschrift, alternativer Schrift, ergänzenden und alternativen Formen, Mitteln und Formaten der Kommunikation, den Erwerb von Orientierungs- und Mobilitätsfertigkeiten sowie die Unterstützung durch andere Menschen mit Behinderungen und das Mentoring;
b. erleichtern sie das Erlernen der Gebärdensprache und die Förderung der sprachlichen Identität der Gehörlosen;
c. stellen sie sicher, dass blinden, gehörlosen oder taubblinden Menschen, insbesondere Kindern, Bildung in den Sprachen und Kommunikationsformen und mit den Kommunikationsmitteln, die für den Einzelnen am besten geeignet sind, sowie in einem Umfeld vermittelt wird, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet.
(4) Um zur Verwirklichung dieses Rechts beizutragen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen zur Einstellung von Lehrkräften, einschließlich solcher mit Behinderungen, die in Gebärdensprache oder Brailleschrift ausgebildet sind, und zur Schulung von Fachkräften sowie Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auf allen Ebenen des Bildungswesens. Diese Schulung schließt die Schärfung des Bewusstseins für Behinderungen und die Verwendung geeigneter ergänzender und alternativer Formen, Mittel und Formate der Kommunikation sowie pädagogische Verfahren und Materialien zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen ein.

Wir fordern Gebärdensprachbildung und Bildung mit Gebärdensprache für Kinder mit Hörschädigung - von Anfang an.

Ob ein hörgeschädigtes Kind in Sachsen Gebärdensprache überhaupt angeboten bekommt, hängt auch 2017 noch stark vom unermüdlichen Nachfordern der Eltern und einzelner PädagogInnen ab. Die Handreichungen des Sozialministeriums zur schulischen Integration von Kindern mit Hörschädigung (1) sehen Gebärdensprache nicht als grundlegende Möglichkeit der Sprachentwicklung und Bildungsvermittlung vor. Das hier aufgezeigte Förderwesen sieht weder in der Frühförderung, noch in Kita oder Schule Gebärdensprachunterricht als Regelfall an. Für PädagogInnen existieren bislang kein Ausbildungsangebot und kein Qualitätsstandard zu Gebärdensprachkompetenz.

Barrierefreie Kommunikation in Förder- und Bildungswesen ist für Kinder mit Hörschädigung bislang nicht vorgesehen.

Machen Sie es möglich! Setzen Sie Gebärdensprachbildung und Bildung mit Gebärdensprache im Sinne des Artikel 24 Abs. 3 u. 4 der UN BRK um - auf allen Ebenen!

Ansprechpartnerin: Magdalena Stenzel Kontakt: bilingualERleben@gmx.de, www.gebaerdenhaus-dresden.de

(1) 2014 Sächsisches Bildungsintitut: Gestaltung von schulischen Lehr- und Lernbedingungen für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Hören
2016 Sächsisches Staatsministerium für Kultus: Sonderpädagogische Förderung im gemeinsamen Unterricht. Handreichung für Lehrerinnen und Lehrern an allgemeinbildenden Schulen in Sachsen


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