25.11.2020, 22:27
Der Projektentwickler muss aufgrund der vorhandenen Fledermauspopulation zunächst eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung in Auftrag geben. Diese kann frühestens im Frühjahr 2021 durchgeführt werden.
Neues Zeichnungsende: 31.08.2021
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1121 (766 in Heidelberg)