Erfolg
Soziales

Für sinnvolle Ausnahmeregeln im Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag
14.011 Unterstützende 13.224 in Deutschland

Der Petition wurde entsprochen

14.011 Unterstützende 13.224 in Deutschland

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Neuigkeit lesen

08.05.2015, 18:18

Liebe Unterzeicher*in,

am Donnerstag den 23.4.2015 hat der Bundestag die Änderung des Vermögensanlagegesetzes beschlossen. Im Namen des Mietshäuser Syndikats möchte ich mich ganz herzlich für Deine / Ihre Unterstüzung bedanken. Unter anderem dank der - von über 14.000 Menschen unterzeichneten - Petition haben die Angeordneten einen Großteil unserer Forderungen anerkannt. Wie verlangt, wird zukünftig eine Unterscheidung zwischen kommerziellen, gewinnorientierten Anbietern von Vermögensanlagen und Anbietern, die gemeinnützige Ziele in ihrem Gesellschaftsvertrag festgeschrieben haben, getroffen. Zwar müssen auch von gemeinwohlorientierten Initiativen ein paar zusätzliche Regeln eingehalten werden, der Maßnahmenkatalog hält sich jedoch in einem überschaubaren Rahmen.

Eine kurze Zusammenfassung des Gesetzes findet sich in der nächsten (und ersten) Ausgabe vom Email-Newsletter des Mietshäuser Syndikats, die am 15.5. versendet werden wird. Der Newsletter unter folgendem Link abonniert werden: eepurl.com/blS9UD
Der Newsletter soll zukünftig etwa 4 mal im Jahr versendet werden und neben Informationen zu den Aktivitäten des Syndikats z.B. auch allgemeine Nachrichten zu wohnungspolitischen Themen enthalten.

DANKESCHÖN für die Unterstützung!!!
Sascha Klemz


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