Ich glaube, die ganze Argumentation mit dem Verbraucherschutz ist vorgeschoben. Der Fall der PROKON-Insolvenz zeigt, wie unwirksam die vorgeschlagenen Maßnahmen sind: PROKON warb mit von der BaFin geprüften Prospekten.
Quelle: <a href="http://www.taz.de/!145962/," rel="nofollow">www.taz.de/!145962/,</a> <a href="http://www.syndikat.org/de/wirsindnichtprokon/" rel="nofollow">www.syndikat.org/de/wirsindnichtprokon/</a>