28.01.2013, 21:02
Liebe Freunde, liebe Mitzeichner,
auf unserem Blog
www.herzbaum.blogspot.de
gibt es immer wieder neue Nachrichten und Fakten.
Heute berichten wir davon, dass zu all den Unerklärlichkeiten in der Angelegenheiten unseres Pflegekindes uns in der vergangenen Woche zwei Rechnungen ins Haus flatterten.
Am 11.03.2011 beschloss das Amtsgericht Speyer die Erstellung eines psychologischen Gutachtens über die Möglichkeit der Rückführung des Kindes in seine Herkunftsfamilie.
Wir als Pflegefamilie waren zu jenem Zeitpunkt noch keine Verfahrensbeteiligte.
Die Angelegenheit war eine Sache zwischen dem Jugendamt Rhein-Pfalz-Kreis und den leiblichen Eltern.
Dennoch wurden die Gerichtskosten für das Gutachten mit Beschluss des OLG Zweibrücken vom 31.07.2012 uns Pflegemüttern zu je einem Viertel angelastet.
Beide Rechnungen belaufen sich auf je € 2001,43.
Näheres auf www.herzbaum.blogspot.de
Herzliche Grüße
Stefanie Rabenschlag