3.224 Unterschriften
Sammlung beendet
Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer,
wir setzen uns leidenschaftlich dafür ein, die Düsseldorfer Tabelle zu reformieren, um gerechtere und bedarfsgerechtere Kinderunterhaltszahlungen zu gewährleisten und gleichzeitig sicherzustellen, dass auch der Unterhaltszahler ein menschenwürdiges Leben führen kann, ohne am Existenzminimum zu sein. Kurzer Input: Die Düsseldorfer Tabelle besteht seit 1962 und dient als Richtlinie zur Festlegung von Unterhaltsansprüchen bei Trennung oder Scheidung. Sie wird regelmäßig aktualisiert, um gesetzliche Änderungen und Kostenentwicklungen zu berücksichtigen. Hier finden Sie die aktuelle Verfassung 2024:
Begründung
- Abschaffung von Einkommensstufen: Der Bedarf des Kindes soll unabhängig von den Einkommensstufen der unterhaltspflichtigen Person festgelegt werden.
- Berücksichtigung beider Elternteile: Das Einkommen beider Elternteile soll in die Berechnung einfließen.
- Festlegung der Unterhaltssumme je nach Betreuungstagen: Die Unterhaltssumme soll entsprechend den Betreuungstagen festgelegt werden, unter Berücksichtigung von Feier- und Ferientagen.
- Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und der Beistandschaft: Die Betreuungstage sollen in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und der Beistandschaft ermittelt werden.
- Teilung aller Fahrtkosten: Alle Fahrtkosten sollen zwischen den Eltern aufgeteilt werden.
- Volle Unterhaltszahlung bis zur Volljährigkeit: Der Unterhalt für das Kind soll grundsätzlich bis zur Volljährigkeit gezahlt werden.
- Konsequenzen für Elternteile, die den Umgang verweigern: Elternteile, die den Umgang verweigern, sollen Konsequenzen tragen.
- Pauschal anrechenbarer Betrag für Wochenendbetreuung: Ein pauschal anrechenbarer Betrag für Bildungsausflüge und Unternehmungen soll in Absprache mit Beistandschaft/Jugendamt festgelegt werden.
- Erhöhung des Selbstbehalts bei Erwerbstätigen: Der Selbstbehalt bei Erwerbstätigen soll erhöht werden.
- Berücksichtigung des Einkommens bei erneuter Heirat oder Lebenspartnerschaft: Das Einkommen des BET Ehepartners oder Lebensgefährten soll berücksichtigt werden.
- Prüfung des Betreuungsunterhalts für die ersten 3 Jahre: Der Betreuungsunterhalt für die ersten 3 Jahre soll überprüft werden.
- Berechnung des Unterhalts vom monatlichen Verdienst ohne Sonderzahlungen: Der Kindesunterhalt soll vom monatlichen Verdienst ohne Sonderzahlungen berechnet werden.
- Belegpflicht für den Kindesunterhalt: Der Unterhaltsempfänger soll Belege vorlegen, um sicherzustellen, dass der Kindesunterhalt tatsächlich für das Kind ausgegeben wird.
- Berücksichtigung von Ausgaben für Betreuungstage: Bei der Berechnung des Unterhalts sollen auch Ausgaben für Betreuungstage berücksichtigt werden.
- Zugang zu kostenloser Hilfe für Unterhaltszahler: Der Unterhaltszahler sollte das Recht haben, kostenlose Unterstützung bei der Berechnung seines Unterhaltsbedarfs in Anspruch zu nehmen, ohne auf Selbstzahler für Gerichtsverfahren oder Anwälte angewiesen zu sein. Dies gewährleistet eine gerechtere und zugänglichere Unterstützung für alle Beteiligten.
- Bedarfsgerechte Anpassung der Unterhaltssätze: Die Unterhaltssätze sollten an die tatsächlichen Bedürfnisse und Lebenshaltungskosten der Kinder angepasst werden und nicht am Verdienst des Unterhaltszahlers
- Flexibilität bei unregelmäßigem Einkommen: Bei unregelmäßigem Einkommen des Unterhaltspflichtigen sollen die Unterhaltszahlungen flexibler gestaltet werden können.
- Berücksichtigung von Schul- und Bildungskosten: Schul- und Bildungskosten des Kindes sollen angemessen in die Unterhaltsberechnung einfließen.
- Transparenz in der Unterhaltsverwendung: Der Unterhaltsempfänger soll transparent darlegen, wie der erhaltene Kindesunterhalt für das Wohl des Kindes verwendet wird.
- Berücksichtigung von Sonderbedarfen: Außergewöhnliche Kosten, wie medizinische Behandlungen oder Bildungsausgaben, sollen in der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden.
Zusätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass in den letzten 3 Jahren eine Anhebung um über 20% stattgefunden hat, was über der normalen Lohnsteigerung vieler Unterhaltszahler liegt. Ihre Unterstützung dieser Petition ist entscheidend, um eine Reformierung der Düsseldorfer Tabelle voranzutreiben und die Kinder unseres Landes gerecht zu unterstützen, während gleichzeitig der Unterhaltszahler ein menschenwürdiges Leben führen kann. Unterzeichnen Sie jetzt, um Ihre Stimme für eine reformierte Düsseldorfer Tabelle zu erheben.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen,
Anne-Maria Maierhof,
Mitwirkend Tamas Schneiker
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Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
10.12.2023
Petition endet:
02.09.2024
Region:
Deutschland
Kategorie:
Familie
Neuigkeiten
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Antwortschreiben vom Bundestag
am 19.09.2024Antwortschreiben vom Bundestag
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Die Petition wurde eingereicht
am 12.09.2024Die Unterschriftenliste, sowie die Sammelbögen wurden eingereicht
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Änderungen an der Petition
am 28.04.2024
Debatte
Das aktuelle Unterhaltsrecht ist Streiffördernd und kührt eine Gewinnerin und einen Verlierer. Bei 49% und 51% Betreuung wird trotzdem davon ausgegangen, dass bei den 51% 100% der Kosten entstehen. Bei den 49% entstehen keinerlei Kosten für Kinderzimmer, Essen, Ferien, Unternehmungen etc. Der Elternteil mit 49% und seine Carearbeit wird hierdurch massiv abgewertet (da 0€ wert) .
Noch kein CONTRA Argument.