05.11.2019, 23:48
Mehrere Petenten mit fachlichem Hintergrundwissen haben uns darauf hingewiesen, dass sie einen zweigleisigen Ausbau nur zwischen Murnau und Uffing nicht für ausreichend halten, um den Halbstundentakt zu fahren. Wir haben daher in der Beschreibung folgenden Satz ergänzt: "Für einen stabilen und zuverlässigen Fahrplan sind auch zwischen Tutzing und Weilheim zweigleisige Abschnitte dringend erforderlich."
Neuer Petitionstext: Die Belastung durch den motorisierten Verkehr im Großraum München wird immer stärker. Die Menschen im Oberland wünschen einen schnelle **Entlastung** ihrer Orte **ohne Naturzerstörung durch neue Straßen** und wollen aber trotzdem mobil bleiben. Der Fahrgastverband PRO BAHN Oberbayern fordert deshalb, statt neuer Straßen vernünftigerweise Bus und Bahn zu verbessern und auszubauen. Das geht aber nur, wenn endlich auch die Schienen-Infrastruktur ertüchtigt wird. Doch der Bundesverkehrswegeplan bewilligt nur den massiven Ausbau der Bundesstraße 2 und teure Tunnels im Loisachtal, der Ausbau der eingleisigen Werdenfelsbahn ist nicht vorgesehen.
**Diese Verbesserungen fordert PRO BAHN:**
- Halbstundentakt auch südlich von Weilheim bis nach Garmisch
- Umsteigefreie und schnelle Verbindungen von der Pfaffenwinkelbahn Richtung München
- Halt aller Züge in Iffeldorf.
**Wir fordern deshalb die Politik auf, jetzt das Geld für die Weilheimer Umfahrungsstraße auf die Schiene umzulenken und folgende Infrastrukturmaßnahmen umzusetzen:**
- Ein zweigleisiger Ausbau zwischen Murnau unfd Uffing. und Uffing.Für einen stabilen und zuverlässigen Fahrplan sind auch zwischen Tutzing und Weilheim zweigleisige Abschnitte dringend erforderlich.
- Neue Haltestellen in Polling, Kainzenbad, Weilheim Süd, Peißenberg Forster Straße, Schongau Krankenhaus und Wielenbach.
- Beschleunigung der Ammerseebahn durch Wiedererrichtung des Kreuzungsbahnhof in Raisting
- Elektrifizierung von Pfaffenwinkelbahn und Ammerseebahn
- Beschleunigung der Pfaffenwinkelbahn durch technische Sicherung der Bahnübergänge
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 472