22.03.2013, 00:16
Der neue Rundfunkbeitrag ist schon wenige Wochen nach in Kraft treten des Rundfunkänderungsstaatsvertrages gesellschaftspolitisch diskreditiert. Ein Gutachten von Heiko Hilker (DIMBB) im Auftrag der Bundestagsfraktion "Die LInke", zerpflückt den Mythos des "Gerechten Solidarbeitrages für ALLE"! "....unsozial, bürokratisch, mittelstandsfeindlich und auch datenschutzrechtlich betrachtet, höchst fragwürdig...."
So die vernichtende Kritik. Bemerkenswert ist der Umstand das Herr Hilker Mitglied des 42 köpfigen MDR Rundfunkrates ist.Er saß von 1998 - 2008 für "Die Linke" als parteiloser Medienpolitischer Sprecher im Sächsischen Landtag. Insofern erhält seine Aussage besondere Gewichtung. Um unseren Forderungen an den Sächsischen Landtag Nachdruck zu verleihen, beteiligen wir uns am bundesweiten Protesttag gegen die ungerechtfertigte Beitragserhebung. Treff ist am 23,03.2013 um 14.00 Uhr der Postplatz.Der Aufzug führt über Theaterplatz, Brücke, zum Goldenen Reiter und endet dort nach einer Kundgebung gegen ca.16.00 Uhr.
Der Widerstand geht weiter, Dank allen für die zahlreiche Unterstützung. 111 Tage sind noch eine Menge Zeit um Veränderung zu bewirken.
11.02.2013, 19:19
Änderung des Begriffs "15.Rundfunkgebührenänderungsstaatsvertrag" zu "15.Rundfunkänderungsstaatsvertrag", eine rein "formale" Änderung also, um Missverständnissen vorzubeugen - der Inhalt der Petition bleibt unverändert, Danke für Ihr Verständnis
Neuer Petitionstext: Die sächsische Landesregierung wird hiermit aufgefordert, den 15. Rundfunkgebührenänderungsstaatsvertrag Rundfunkänderungsstaatsvertrag (15. RGebStV) RÄStV) zu kündigen.
Diese Petition richtet sich gegen die gesetzlich festgelegte Zwangsfinanzierung des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks (ÖRR) somit den Sendeanstalten ARD/ZDF und der ihnen angeschlossenen Landesfunkhäusern (in Sachsen MDR) sowie Deutschlandradio.
Wir fordern die freie Wählbarkeit an der Teilnahme und Finanzierung des ÖRR Systems. Vertreter der Parteien in den Rundfunkräten sind durch frei gewählte Bürgervertreter zu ersetzen. Die Anknüpfung der Rundfunkbeitragspflicht an die Internetnutzung ist rückgängig zu machen. Über Verwendung der Rundfunkbeiträge ist detailliert und transparent mindestens halbjährlich Bilanz offen zu legen. Ausgaben- und Budgetüberschreitungen sind konsequent zu ahnden. Die Bürger sind am Reformprozess angemessen zu beteiligen. Neue Begründung: Der ÖRR mit seinen 22 Fernsehkanälen und 67 Rundfunksendern entspricht seit mehreren Jahren nicht mehr den Erfordernissen der heutigen Zeit. Die schwindende Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber dem ÖRR liegt u. a. in der neuartigen Medienvielfalt begründet. Im Zeitalter des Internets kann festgestellt werden, dass ein ÖRR auch mit einem deutlich reduzierten Programmangebot dem Grundversorgungsauftrag nach Bildung und Information gerecht werden kann. Die Expansion der ÖRR-Anstalten ins Internet ist weder erforderlich, noch notwendig, um Meinungspluralität zu wahren, vielmehr behindert es diese. Trotzdem wurde mit der Ratifizierung des 15. RGebStV RÄStV auf eine Verbreitung der Gebührenzahlerbasis gedrängt. In den Augen der Unterzeichner ist dieses Vorgehen kein geeigneter Lösungsansatz, um den Fortbestand des ÖRR dauerhaft zu gewährleisten.
Der Internetpräsenz des sächsischen Landtages (*Quelle1) ist zu entnehmen, dass mit der Einrichtung und Verwaltung von rund 2,5 Millionen neuen Teilnehmerkonten zu rechnen ist. Diese wird durch die Gebührenbeauftragten von ARD/ZDF und Deutschlandradio durchgeführt, was gleichzeitig eine personelle Aufstockung erforderlich machte. Die Erfassung der sich ständig ändernden Betriebsstätten-, Mitarbeiter- und betrieblich genutzter KFZ-anzahl, sowie Änderungen im privaten Lebensbereich bedarf Personal und es ist zu befürchten, dass dauerhafte Einsparungen bei den Gebührenbeauftragten illusorisch sind. Ungeachtet dessen ist dieses Vorgehen, datenschutzrechtlich betrachtet, ein höchst fragwürdiger Ansatz.
Es sollte über die Verwendung der Rundfunkbeiträge mindestens halbjährlich, transparent und detailliert eine Bilanz über die verwendeten Ausgaben offen gelegt werden. Budget- und Ausgabenüberschreitungen sollten unnachsichtig und konsequent geahndet werden. Um die Akzeptanz des ÖRR zu verbessern, braucht es eine echte Wahlfreiheit an der Teilnahme und Finanzierung des ÖRR-Systems. Das bedeutet: Nicht mehr Programme - sondern eine deutliche Reduzierung dieser Programme! Eine Begrenzung auf einen Bildungs- und Informationsauftrag und kein endloses Experimentieren mit neuen Unterhaltungsformaten!
Das Recht auf mediale Selbstbestimmung der Bevölkerung wurde mit der Unterzeichnung und Ratifizierung des Rundfunkstaatsvertrages übergangen, so dass Betroffene durch diese Ignoranz eine Gefährdung der Demokratie erkennen. Angehörige einer Religionsgemeinschaft besitzen das Recht, die Gemeinschaft zu verlassen. Jedoch wird dem Bürger in unserem demokratischen System die freie Medienwahl verwehrt. Das heißt ausdrücklich, dass ein Verzicht auf das Angebot und die Beteiligung an der Finanzierung des ÖRR wieder möglich sein muss!
Im Interesse eines wirklich auf die Bedürfnisse der Bevölkerung zugeschnittenen und auch legitimierten ÖRR-Systems sind die Inhalte des 15. RGebStV RÄStV abzulehnen. Eine unausweichliche Beteiligung an der Finanzierung des ÖRR-Systems ist mit demokratischer Rechtsauffassung nicht vereinbar und gehört auf den Prüfstand.
Die Vertreter der Parteien müssen aus den Rundfunkräten entfernt werden, um eine dauerhafte staatliche Unabhängigkeit zu garantieren. Momentan ist diese staatliche Unabhängigkeit leider nicht gegeben. Als eindeutiges Beispiel ist die 2009 angekündigte Absetzung des Chefredakteurs Nikolaus Brender vom ZDF auf Betreiben der CDU zu nennen.
Setzen Sie sich mit uns gemeinsam für ein gerechteres ÖRR-System ein! Für ein unter Beteiligung der Bürger reformiertes, auf Freiwilligkeit basierendes Rundfunksystem, welches ein Demokratie erhaltendes und nicht gefährdendes Aufgabenprofil zur Zielsetzung haben sollte. Für dieses Ziel sollte während der zweijährigen Kündigungsfrist genügend Zeit verbleiben, unterstützen Sie uns!
Im Namen aller Unterzeichner
Frank Kutschera
*Quelle 1:
edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=7964&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=1
Drs 5/7964 (Seite 14, 15)
27.01.2013, 20:59
Der Feldzug von Politikern und ÖRR, um immer neue Einnahmequellen zu generieren, ist ein Faustschlag ins Gesicht der Demokratie und ich würde mich schämen, morgens nach dem Aufwachen in den Spiegel zu schauen und zu wissen, "ähm,und ich habe NICHTS dagegen getan?" Sehe es als meine Pflicht und Beitrag zur Erhaltung der Demokratie in unserem Lande an, alles nur mir menschenmögliche zu tun, um diese Haushalts- und Betriebsstättenabgabe rückgängig zu machen und den ÖRR auf ein erträgliches Informations - und Bildungsangebot zu beschränken!! Bürger des Landes, wacht endlich aus den Fernsehsesseln auf oder in welchem Land wollt Ihr morgen aufstehen?! Es gibt bundesweit mittlerweile über 800 Petitionen an die Landtage, die zum Teil aus Gründen der persönlichen Benachteiligung ( Mehrfachzahler, Bürger deren Gebühren sich verdreifachen, z.B)resultieren.
Zum anderen Teil formieren sich auch Bürgern, die begriffen haben, dass sich hinter den Änderungen des 15.RÄndStV ein grundlegender Paradigmenwechsel verbirgt. Zu letzteren dürfen Sie mich hinzurechnen.
ES s i n d ausnahmslos A L L E betroffen! Hatte man vorher eine "Wahlfreiheit" in dem man Geräte bereit hielt oder nicht- so wird jetzt unabhängig von der Nutzung abkassiert. Man kann zwar aus der Kirche austreten, aber nicht aus der Zwangsfinanzierung des ÖRR.
Ich möchte wissen, wie es mit demokratischen Grundsätzen vereinbar sein kann, die Bürger zur Finanzierung des ÖRR zu zwingen, obwohl die Bedeutsamkeit und Unverzichtbarkeit des ÖRR nur in Augen der Intendanten besteht, deren Wunschdenken aus der Gründungszeit der ÖRR stammt, aber nichts mit der Realität des Internetzeitalters zu tun hat.
Viele Beiträge, die zur Zeit bei den ö-r. Rundfunkanstalten nur aussagen:,"einige wenige Bürger sind benachteiligt",sind zwangsläufig schlecht recherchiert - weil A L L E betroffen sind!
Wir büßen ein Stück unserer persönlichen Entscheidungsfreiheit ein!
Beim Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes von 2010 zur Zwangsabgabe auf beruflich genutzte PC wurde dieser Eingriff gesehen, jedoch auf Grund der niedrigen Grundgebühr als verhältnismäßig betrachtet.
Wie viel ist die Freiheit wert? Fängt die Unfreiheit erst bei 100,- Euro monatlich an, wenn 5,76 EUR gerade noch akzeptabel sind?
Diese Frage wird in Deutschland nicht nur von mir gestellt, es werden täglich mehr und sie werden letztendlich auch Auswirkungen auf den ÖRR und seine Daseinsberechtigung haben, dessen können Sie gewiss sein und wenn es Jahre dauern mag.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Kutschera
27.01.2013, 20:21
Da inzwischen über 100 Bürger Sachsens die Petition "Für ein demokratischeres Rundfunksystem" unterzeichnet haben, (ein herzliches Dankeschön an dieser Stelle allen Unterstützern), möchte ich Einblick gewähren - zu der Zeit, als sich meine Meinung über den öffentlich rechtlichen Rundfunk grundlegend wandelte.
Als ich 2005 das erste mal von der im Jahr 2004 im 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschlossenen Rundfunkgebührenpflicht auf PC's hörte, hatte ich mich bereits seit 1992 parallel zum auf Mittelwelle verbannten DT64 endgültig aus der Radiozuhörerschaft verabschiedet.
Zum Einen aus Ärger meines Lieblingssenders verlustig gegangen zu sein. Zum anderen aber auch, weil mit der Aufnahme einer Tätigkeit in der Gastronomie, die Herausforderung passende Musikuntermalung für ein kleines Cafe auszuwählen, viel zu reizvoll für mich waren. Von dem Zeitpunkt an, als berufsbedingt selten Fernsehzuschauer, habe ich weiterhin zwar brav die volle Gebühren bezahlt, sie aber auch nicht hinterfragt. Rundfunkgebühren wurden halt bezahlt um Informationen über Videotext über alle mögliche Themen abzugrasen oder einfach nur zuschauen, ob nach Dienstschluss noch was interessante auf der Flimmerkiste lief.
Ab dem Jahr 2000 mit der Möglichkeit Informationen über Internet zu beziehen, wurde auch das Fernsehprogramm zunehmend unattraktiver für mich. Die Möglichkeiten des Internet zur Kommunikation sind einfach zu vielfältig! Passivem Fernseh - Konsum auf der einen Seite, standen vielfältige Möglichkeiten sowohl beim "Empfang"- gleichzeitig aber auch beim "Senden" und Austausch von Gedanken in Internetforen gegenüber. Die Möglichkeiten Filme und Musik zunehmend zum passenden Zeitpunkt aus "Konserve" auswählen zu können, taten das Übrige um auch "Fernsehgelüsten" einen deutlichen Dämpfer zu verpassen. 2005 habe ich dann das erste Mal von der Rundfunkgebühr auf PC's gehört.
Mein zur Buchführung,Umsatzsteuererklärung, Email- Verkehr, Tischreservierung, Kundenkommunikation genutzter PC – per Umdefinierung einfach so ab 2007 ein neuartiges Rundfunkgerät? Mein Gerechtigkeitsempfinden hatte in der real existierenden Demokratie einen empfindlichen Schlag einstecken müssen. Begann mich im Internet über die Hintergründe der Entstehung des ö.r. Rundfunksystems, die Zuständigkeit beim Zustandekommen der Rundfunkstaatsverträge, den Umfang und das Ausmaß der Gebührenverbrennung beim ö.r. Rundfunk zu informieren. Der Einblick in die sächsischen Parlamentsdokumente erwies sich als wahre Fundgrube: Angemahnte Transparenz seitens der Landesrechnungshöfe, unsachgemäße Mittelverschwendung, Korruption und Bestechlichkeit beim MDR - nur die Parlamentarier tun nichts dagegen! Missstände werden zwar erkannt und benannt, doch es gibt keinerlei Konsequenzen. Frei nach dem Motto, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Habe wegen der Rundfunkgebühr auf PC's gegen den MDR geklagt- das Verwaltungsgericht verwies nach 3 jähriger Bearbeitung im Jahr 2011 auf die Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht von 2010. (Dabei stützte sich das Bundesverfassungsgericht u.a. auf den „Beckschen Rundfunkkommentar“- in dem sich hinter den aufgeführten Kronzeugen reihenweise Juristen des ö.r. Rundfunks befinden- die das mit der „Fluchtgefahr aus der Rundfunkgebühr“ ,“der Verfassungskonformität“, der „unzulänglichen Verschlüsselungsmöglichkeit im Internet“ u.s.w., u.s.f. im Eigeninteresse „erläutern“ . Da zitiert das Bundesverwaltungsgericht also Juristen des ö-r. Rundfunks um die Statthaftigkeit der Einbeziehung des PC's in die Rundfunkgebührenpflicht zu belegen - und das untergeordnete Verwaltungsgericht Dresden schließt sich dieser Meinung an, da man ja dort nicht seine Karriere aufs Spiel setzen möchte. Ab 2013 müsste mit der Haushalts und Betriebsstättenabgabe ja eh jeder zahlen, da könne man ja die Entscheidung der oberen Instanz nicht in Zweifel ziehen. Gute Nacht Deutschland!)
2011 wurde der 15. Rundfunkgebührenänderungsstaatsvertrag vom letzten Parlament ratifiziert. Trotz der bekannten Mängel, trotz der Kritik am Datenschutz, trotz der selbst verschuldenden, schwindenden Akzeptanz den ö.r. Rundfunkanstalten gegenüber, verbreitert man die Zahlerbasis um ein, zumindest vom Umfang her, überholtes System zu stützen?Es ist der Ton, der die Musik macht! Wenn dem Bürger suggeriert wird, mit der Reform eine Verbesserung an Angebot erreichen zu wollen, dieser jedoch feststellen muss, für die selbe Leistung gleich mehrfach abkassiert zu werden, klafft offensichtlich eine gewaltige Diskrepanz zwischen Darstellung und Realität. Es bringt mich auf die Palme, die Selbstversorgungsmentalität beim ÖRR und Politikern gleichermaßen erleben zu müssen! Die GEZ muss Personal aufstocken um in der Lage zu sein ca. 2,5 Millionen NEUE Teilnehmerkonten zu errichten, (laut Aussage sächsische Staatskanzlei) und gleichzeitig wird getönt, es wären nur ganz wenige Betroffen?! Der Feldzug von Politikern und ÖRR, um immer neue Einnahmequellen zu generieren, ist ein Faustschlag in