Region: Sachsen
Bild der Petition Für ein demokratischeres Rundfunksystem
Medien

Für ein demokratischeres Rundfunksystem

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuß des Landtags Sachsen

3.495 Unterschriften

Bearbeitungsfrist abgelaufen

3.495 Unterschriften

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

27.01.2013, 20:21

Da inzwischen über 100 Bürger Sachsens die Petition "Für ein demokratischeres Rundfunksystem" unterzeichnet haben, (ein herzliches Dankeschön an dieser Stelle allen Unterstützern), möchte ich Einblick gewähren - zu der Zeit, als sich meine Meinung über den öffentlich rechtlichen Rundfunk grundlegend wandelte.
Als ich 2005 das erste mal von der im Jahr 2004 im 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschlossenen Rundfunkgebührenpflicht auf PC's hörte, hatte ich mich bereits seit 1992 parallel zum auf Mittelwelle verbannten DT64 endgültig aus der Radiozuhörerschaft verabschiedet.
Zum Einen aus Ärger meines Lieblingssenders verlustig gegangen zu sein. Zum anderen aber auch, weil mit der Aufnahme einer Tätigkeit in der Gastronomie, die Herausforderung passende Musikuntermalung für ein kleines Cafe auszuwählen, viel zu reizvoll für mich waren. Von dem Zeitpunkt an, als berufsbedingt selten Fernsehzuschauer, habe ich weiterhin zwar brav die volle Gebühren bezahlt, sie aber auch nicht hinterfragt. Rundfunkgebühren wurden halt bezahlt um Informationen über Videotext über alle mögliche Themen abzugrasen oder einfach nur zuschauen, ob nach Dienstschluss noch was interessante auf der Flimmerkiste lief.
Ab dem Jahr 2000 mit der Möglichkeit Informationen über Internet zu beziehen, wurde auch das Fernsehprogramm zunehmend unattraktiver für mich. Die Möglichkeiten des Internet zur Kommunikation sind einfach zu vielfältig! Passivem Fernseh - Konsum auf der einen Seite, standen vielfältige Möglichkeiten sowohl beim "Empfang"- gleichzeitig aber auch beim "Senden" und Austausch von Gedanken in Internetforen gegenüber. Die Möglichkeiten Filme und Musik zunehmend zum passenden Zeitpunkt aus "Konserve" auswählen zu können, taten das Übrige um auch "Fernsehgelüsten" einen deutlichen Dämpfer zu verpassen. 2005 habe ich dann das erste Mal von der Rundfunkgebühr auf PC's gehört.
Mein zur Buchführung,Umsatzsteuererklärung, Email- Verkehr, Tischreservierung, Kundenkommunikation genutzter PC – per Umdefinierung einfach so ab 2007 ein neuartiges Rundfunkgerät? Mein Gerechtigkeitsempfinden hatte in der real existierenden Demokratie einen empfindlichen Schlag einstecken müssen. Begann mich im Internet über die Hintergründe der Entstehung des ö.r. Rundfunksystems, die Zuständigkeit beim Zustandekommen der Rundfunkstaatsverträge, den Umfang und das Ausmaß der Gebührenverbrennung beim ö.r. Rundfunk zu informieren. Der Einblick in die sächsischen Parlamentsdokumente erwies sich als wahre Fundgrube: Angemahnte Transparenz seitens der Landesrechnungshöfe, unsachgemäße Mittelverschwendung, Korruption und Bestechlichkeit beim MDR - nur die Parlamentarier tun nichts dagegen! Missstände werden zwar erkannt und benannt, doch es gibt keinerlei Konsequenzen. Frei nach dem Motto, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Habe wegen der Rundfunkgebühr auf PC's gegen den MDR geklagt- das Verwaltungsgericht verwies nach 3 jähriger Bearbeitung im Jahr 2011 auf die Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht von 2010. (Dabei stützte sich das Bundesverfassungsgericht u.a. auf den „Beckschen Rundfunkkommentar“- in dem sich hinter den aufgeführten Kronzeugen reihenweise Juristen des ö.r. Rundfunks befinden- die das mit der „Fluchtgefahr aus der Rundfunkgebühr“ ,“der Verfassungskonformität“, der „unzulänglichen Verschlüsselungsmöglichkeit im Internet“ u.s.w., u.s.f. im Eigeninteresse „erläutern“ . Da zitiert das Bundesverwaltungsgericht also Juristen des ö-r. Rundfunks um die Statthaftigkeit der Einbeziehung des PC's in die Rundfunkgebührenpflicht zu belegen - und das untergeordnete Verwaltungsgericht Dresden schließt sich dieser Meinung an, da man ja dort nicht seine Karriere aufs Spiel setzen möchte. Ab 2013 müsste mit der Haushalts und Betriebsstättenabgabe ja eh jeder zahlen, da könne man ja die Entscheidung der oberen Instanz nicht in Zweifel ziehen. Gute Nacht Deutschland!)
2011 wurde der 15. Rundfunkgebührenänderungsstaatsvertrag vom letzten Parlament ratifiziert. Trotz der bekannten Mängel, trotz der Kritik am Datenschutz, trotz der selbst verschuldenden, schwindenden Akzeptanz den ö.r. Rundfunkanstalten gegenüber, verbreitert man die Zahlerbasis um ein, zumindest vom Umfang her, überholtes System zu stützen?Es ist der Ton, der die Musik macht! Wenn dem Bürger suggeriert wird, mit der Reform eine Verbesserung an Angebot erreichen zu wollen, dieser jedoch feststellen muss, für die selbe Leistung gleich mehrfach abkassiert zu werden, klafft offensichtlich eine gewaltige Diskrepanz zwischen Darstellung und Realität. Es bringt mich auf die Palme, die Selbstversorgungsmentalität beim ÖRR und Politikern gleichermaßen erleben zu müssen! Die GEZ muss Personal aufstocken um in der Lage zu sein ca. 2,5 Millionen NEUE Teilnehmerkonten zu errichten, (laut Aussage sächsische Staatskanzlei) und gleichzeitig wird getönt, es wären nur ganz wenige Betroffen?! Der Feldzug von Politikern und ÖRR, um immer neue Einnahmequellen zu generieren, ist ein Faustschlag in


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