17.05.2013, 21:53
Ein Satz wurde entferne, weil er nicht wirklich passte.
Neue Begründung: Eine Besteuerung auf ein Lebewesen (§ 90a BGB, § 1 TierSchG sowie § 6b Niedersächsiche Verfassung) ist verachtenswürdig und ein grober Verstoß gegen das Gleichheitsgebot (Art. 3 GG), da nur Hunde besteuert werden.
Insbesondere verhindert die Hundesteuer oft, dass alte, kranke und arme Menschen sich einen Hund als einzigen wirklichen Sozialpartner und Therapeuten halten können. Bekanntlich sieht die Hundesteuerregelung der Stadt Wilhelmshaven keine Ausnahmebefreiungen oder Ermäßigungen für sozial schwache Menschen vor.
Jeder Mensch, nicht nur Reiche, sondern auch arme Menschen müssen sich in der Stadt Wilhelmshaven einen Hund halten dürfen.
Dafür wird Ihre Stimme benötigt!