Region: Uelzen
Umwelt

Für den Erhalt des Schlossparkes Holdenstedt

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Rat der Hansestadt Uelzen und Ortsrat Holdenstedt

910 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

910 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

10.12.2019, 11:48

Liebe Unterstützer für den Erhalt des Schlossparkes Holdenstedt.
Der Schlosspark und das Schloss Holdenstedt sind noch zu retten, wenn Frau v. der Wense ihr Vorkaufsrecht ausübt. Sie hat deutlich gemacht, dass das Geld für den Kauf aufgebracht werden kann. Jetzt geht es darum, durch Spenden den Verein Kinder- und Jugendforum Schloss Holdenstedt e.V. zu stärken, der einer von drei langfristigen Mietern im Schloss werden soll.

Wenn Sie ausreichend informiert sind, und nur darauf gewartet haben, können Sie mit diesem Formular direkt ihre Spende zusagen:
schlossholdenstedt.de/wp-content/uploads/2019/11/Spendenformular.pdf
Anm.: Die zugesagte Spende wird erst abgefordert, wenn Frau von der Wense tatsächlich vom Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht hat. Voraussichtlich (hoffentlich) im Januar 2020.

Ausführlichere Informationen und Hintergründe zur Spendenaktion finden Sie hier:
schlossholdenstedt.de/spendenaktion/

Und über das Konzept für den nachhaltigen Erhalt des kulturellen Ensembles informiert Frau von der Wense auf der Internetseite: schlossholdenstedt.de/

AZ-Bericht zum Vortrag am 02.12.2019 im Schützenhaus Holdenstedt:
Armgard von der Wense hat im Schützenhaus des Ortsteils ihre Pläne für das Schloss Holdenstedt vorgestellt. Ein zentraler Punkt ihrer Ausführungen war ein neu gegründeter Verein, der Spenden für den Erhalt des Schlossparks einsammelt. .... Mehr: www.az-online.de/uelzen/stadt-uelzen/armgard-wense-praesentiert-plaene-schloss-holdenstedt-13272864.html

Bitte diese Mail an Interessierte weiterleiten!

Anlässlich des Leserbriefes von Volker Kahle in der AZ vom 06.12.2019 hier einige Richtigstellungen:

Frau v. d. Wense hat 20117 ein Konzept und Angebot einer gemeinnützigen Stiftungsinitiative abgegeben.
Die erbetenen Spenden an einen eingetragenen Verein können nur für dessen satzungsgemäße Zwecke, nicht für private Zwecke, verwendet werden. Bei Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Finanzamtes überprüft dieses die satzungsgemäße Verwendung der Mittel. Bei Fehlverwendungen haftet der Vereinsvorstand.
Der jetzige Käufer / Investor hat bislang noch kein Konzept für die Nutzung des Schlossgebäudes öffentlich gemacht. Einzig die Verwaltung der Hansestadt Uelzen will das Schloss kulturell „bespielen“. Ein Konzept seitens der Hansestadt ist bisher nicht bekannt!

Für Pro Holdenstedt e.V.
Mit freundlichen Grüßen
Herwig Maaß
(1. Vorsitzender)


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