30.09.2023, 08:41
Liebe Mitmenschen, ich habe gestern eine fehlerhafte Angabe gemacht! Bitte beachten Sie: Ihr Widerspruch muss schriftlich und mit eigenhändiger Unterschrift eingelegt werden! (§ 70 Abs. 1 VwGO) Eine einfache Mail ist unreichend! Denn sie erfüllt nicht die Anforderungen an die besondere elektronische Form und führt zur Formunwirksamkeit. Das würde bedeuten, dass die Stadt in diesem Fall die Pflicht hat, diese als unzulässig, ohne sich mit der Sache zu befassen, zurückzuweisen. Bitte werfen Sie Ihren Widerspruch bei der Stadt selbst ein. Briefkasten: Marktplatz 1 oder Neustädter Passage 18. Der Briefkasten am Markt befindet sich oberhalb der Rathaustreppen rechts. Dankeschön und ich bitte um Ihre Nachsicht. Ihre Berit Ichite