09.05.2017, 12:35
Sehr geehrte Unterstützer,
nach drei Wochen haben wir die Hälfte der Unterschriften, die für das Quorum zählen, zusammen!!!
Wir brauchen aber noch viele weitere Menschen, die uns mit ihrer Unterschrift unterstützen.
Das Petitionsrecht im Grundgesetz (Art. 17) schließt alle in Deutschland lebenden, also auch Minderjährige (z.B. Schüler) mit ein.
Vorausgesetzt werden sollte, dass Nichtvolljährige den Inhalt einer Petition verstehen können und aus eigenem Entschluss heraus ihre Willensbekundung abgeben.
Mittlerweile kann man in vielen Geschäften in Bleckede, Dahlenburg, Neu Darchau, Neetze, Echem, Hohnstorf und Neuhaus und in vielen Arztpraxen in Bleckede, Neetze und Hohnstorf handschriftlich unterschreiben.
Sollten Sie an weiteren Informationen interessiert sein, dann können Sie sich gerne unter:
arbeitskreis-rs-bleckede@gmx.de bei uns melden.
Vielen Dank!
Silke Bachem, Christina Albien, Meike Backhaus, Nancy Behr, Steffen Süssemilch
Arbeitskreis Realschule Bleckede